TOP Ö 11: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Sedansberg" der Gemeinde Papendorf, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 134-23/18

 

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
(s. Anlage 1)

 

2.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.       Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Sedansberg" gemäß § 10 BauGB als Satzung (s. Anlage 2).

 

4.    Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 wird gebilligt. (s. Anlage 3)

 

5.    Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

6.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Problembeschreibung/Begründung:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung am 05.10.2017 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Daraufhin wurde zwischen dem 12.12.2017 und 12.01.2018 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Insbesondere seitens der betroffenen Öffentlichkeit wurden zahlreiche und umfangreiche Stellungnahmen abgegeben, die im Rahmen der Abwägung behandelt wurden. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden keine Stellungnahmen abgegeben, nach denen der Plan geändert werden musste.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die vorgeschlagene Abwägung dazu sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Herr Wiedow nimmt Bezug auf das zu Beginn der Sitzung von Frau Bachmann eingereichte Schreiben der Bürgerinitiative „Sedansberg“ und beantragt, die Beschlussfassung zu verschieben. Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag abstimmen. Es stimmen 3 Gemeindevertreter für die Verschiebung, 8 Gemeindevertreter stimmen dafür, den Beschluss am heutigen Tag wie vorgesehen zu fassen.

 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen