Sitzung: 19.04.2016 Gemeindevertretung Pölchow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 6, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/OS/50-0365/2016
Beschluss Nr.
: 38-9/16
Die Gemeinde Pölchow stellt ihr Benehmen zur Umlagegrundlage für das Investitionsvorhaben Neubau Zweifeldsporthalle Warnowschule Papendorf her.
Die Umlage berechnet sich aus der Anzahl der Schüler aus der Gemeinde Pölchow am Stichtag 30.09.2015 im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl aus den Gemeinden Kritzmow, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf.
Mehrkosten, die durch die Erweiterung von einer Schulsporthalle (Halle mit zwei Übungseinheiten) zu einer Zweifeldsporthalle entstehen, sind nicht in dieser Umlage enthalten und werden allein von der Gemeinde Papendorf getragen.
Der Anteil der Gemeinde Pölchow wird als jährliche Umlage zur Finanzierung des entsprechenden Amtskredits gezahlt. Er bemisst sich nach dem Anteil der Schüler aus der Gemeinde zum jeweiligen Schuljahresbeginn.
Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. 33-7/15 vom 08.12.2015 „Erklärung zur Mitfinanzierung des Investitionsvorhabens Neubau einer Schulsporthalle der Warnowschule Papendorf“ aufgehoben.
Herr Schenka
erklärt, dass der Sporthallenneubau in Papendorf von allen begrüßt wurde. Die
Gemeinde Pölchow hat daher am 08.12.2015 ihre Mitfinanzierung an der
Schulsporthalle erklärt. In der Schul- und Bauhofausschusssitzung des Amtes am
10.03.2016 erklärte die Gemeinde Papendorf, eine größere Freizeitsporthalle
bauen zu wollen. Da auch andere amtschulangehörigen Gemeinden der
Freizeitsporthalle kritisch gegenüberstanden, wurde der Beschluss
zurückgesetzt. Alle amtschulangehörigen Gemeinden sollen erst ihr Benehmen zur
Freizeitsporthalle bis zum 27.04.2016 erklären.
Eine
Freizeitsporthalle sei mit Risiken verbunden, da die zukünftige Auslastung und
Bewirtschaftungskosten noch nicht absehbar sind. Außerdem ist eine
Freizeitsportfinanzierung keine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Frau Schulz stellt
klar, dass die Gemeinde Papendorf auf Dauer die Mehrkosten trägt.
Herr Schenka
erinnert, dass ab einem Honorarwert von 209.000,00 EUR europaweit
auszuschreiben ist. Diese Ausschreibungsart hat eine Verlängerung des
Verfahrens um mind. 6 Monate zur Folge. Der Sporthallenbau im nächsten Jahr
wäre dann in Gefahr.
Es wird darauf
hingewiesen, dass im Falle einer Insolvenz alle amtsschulangehörigen Gemeinden
die Mehrkosten tragen müssen. Es folgen eingehende Beratungen.
Abstimmung:
2 |
Ja-Stimmen |
6 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |