TOP Ö 7: Beschluss des Benehmens zur Umlagegrundlage für das Investitionsvorhaben Neubau Zweifeldsporthalle Warnowschule Papendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 38-9/16

Die Gemeinde Pölchow stellt ihr Benehmen zur Umlagegrundlage für das Investitionsvorhaben Neubau Zweifeldsporthalle Warnowschule Papendorf her.

 

Die Umlage berechnet sich aus der Anzahl der Schüler aus der Gemeinde Pölchow am Stichtag 30.09.2015 im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl aus den Gemeinden Kritzmow, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf.

 

Mehrkosten, die durch die Erweiterung von einer Schulsporthalle (Halle mit zwei Übungseinheiten) zu einer Zweifeldsporthalle entstehen, sind nicht in dieser Umlage enthalten und werden allein von der Gemeinde Papendorf getragen.

 

Der Anteil der Gemeinde Pölchow wird als jährliche Umlage zur Finanzierung des entsprechenden Amtskredits gezahlt. Er bemisst sich nach dem Anteil der Schüler aus der Gemeinde zum jeweiligen Schuljahresbeginn.

 

Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. 33-7/15 vom 08.12.2015 „Erklärung zur Mitfinanzierung des Investitionsvorhabens Neubau einer Schulsporthalle der Warnowschule Papendorf“ aufgehoben.

 

 


Herr Schenka erklärt, dass der Sporthallenneubau in Papendorf von allen begrüßt wurde. Die Gemeinde Pölchow hat daher am 08.12.2015 ihre Mitfinanzierung an der Schulsporthalle erklärt. In der Schul- und Bauhofausschusssitzung des Amtes am 10.03.2016 erklärte die Gemeinde Papendorf, eine größere Freizeitsporthalle bauen zu wollen. Da auch andere amtschulangehörigen Gemeinden der Freizeitsporthalle kritisch gegenüberstanden, wurde der Beschluss zurückgesetzt. Alle amtschulangehörigen Gemeinden sollen erst ihr Benehmen zur Freizeitsporthalle bis zum 27.04.2016 erklären.

 

Eine Freizeitsporthalle sei mit Risiken verbunden, da die zukünftige Auslastung und Bewirtschaftungskosten noch nicht absehbar sind. Außerdem ist eine Freizeitsportfinanzierung keine Pflichtaufgabe der Gemeinde.

Frau Schulz stellt klar, dass die Gemeinde Papendorf auf Dauer die Mehrkosten trägt.

Herr Schenka erinnert, dass ab einem Honorarwert von 209.000,00 EUR europaweit auszuschreiben ist. Diese Ausschreibungsart hat eine Verlängerung des Verfahrens um mind. 6 Monate zur Folge. Der Sporthallenbau im nächsten Jahr wäre dann in Gefahr.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Insolvenz alle amtsschulangehörigen Gemeinden die Mehrkosten tragen müssen. Es folgen eingehende Beratungen.

 

 


Abstimmung:

2

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen