TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 27, Wohngebiet "Am Feldrand" in Sievershagen, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss Nr. : 34-6/15

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 27, Wohngebiet „Am Feldrand“ in Sievershagen, vorgebrachten Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit folgendem Ergebnis geprüft – siehe Anlage 1.                                                                        Das Amt Warnow-West wird beauftragt, den Bürgern, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen geäußert haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen den Bebauungsplan Nr. 27, Wohngebiet „Am Feldrand“ in Sievershagen, als Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) – siehe Anlage 2.

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 27, Wohngebiet „Am Feldrand“, wird gebilligt – siehe Anlage 3.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27, Wohngebiet „Am Feldrand“ in Sievershagen, auszufertigen. Die Inkraftsetzung ist durch öffentliche Bekanntmachung am Aushang an der Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum, Allershäger Straße 1 a in Lambrechtshagen vorzunehmen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Herr Matthies erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung