Beschluss einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätte Lichtenhagen

Betreff
Beschluss einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätte Lichtenhagen
Vorlage
VO/BV/20-1320/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im Jahr 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechtes (jPöR), somit der Gemeinden, neu gefasst und damit die Erhebung der Umsatzsteuer auf bestimmte Einnahmen der jPöR ab dem 1. Januar 2017 neu geregelt. Durch eine Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG war es den jPöR möglich, gegenüber dem Finanzamt zu erklären, das neue Recht erst ab dem 1. Januar 2021 anwenden zu wollen (Optionsfrist). Gemäß Beschluss Nr. 39-8/16 der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen, wurde eine derartige Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben. Mit der Corona-Pandemie bedingten Einführung des Absatzes 22a in das UStG, gilt die Optionserklärung nunmehr auch für alle Leistungen nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 01. Januar 2023.

 

Die Überlassung von Sportanlagen an Endnutzer stellt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung dar. Aus diesem Grund muss die Benutzungs- und Entgeltordnung geändert werden. Weiterhin soll die nicht vollziehbare Regelung zur Abrechnung der Flutlichtanlage gestrichen werden. Zusätzlich erfolgt eine Korrektur zur ganztägigen Überlassungen.

 

Umsatzsteuer:

 

Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage der Vereine im Rahmen der Corona-Pandemie, sollen die Nutzungsentgelte unverändert fortgelten. Dies hat zur Folge, dass die gewählte Formulierung eine Reduzierung der netto Nutzungsentgelte darstellen würde. Aufgrund der derzeitigen Vermietung an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, welche bis 2024 andauern soll, wird vorerst mit keinem Einnahmenrückgang zu den Jahren vor der Pandemie gerechnet.

 

Abrechnung Flutlichtanlage:

 

Eine Abrechnung der Flutlichtanlage würde die Ablesung des Zählers vor und nach jeder Nutzung beuteten. Aufgrund eines nicht vorhandenen Hallenwartes kann dies nicht gewährleistet werden. Eine Ablesung durch die jeweiligen Nutzer hat sich als nicht praktikabel dargestellt, da es mehrfach zu enormen Differenzen gekommen ist, welche nicht aufgeklärt werden konnten. Eine pauschale Umlage auf die jeweiligen Nutzer ist ebenfalls nicht möglich, da nicht erklärt werden kann, ab wann ein Nutzer die Flutlichtanlage in welchem Umfang nutzt. Für die Zukunft könnte geprüft werden, ob die Installation eines Münzsystems zweckmäßig erscheint.

 

Ganztätige Überlassung:

 

Es wurde bislang unter § 15 Nr. 4 aufgeführt, dass für die Durchführung von Wettkämpfen, Trainingslagern und anderen Veranstaltungen bis zu 5 Stunden ein Entgelt erhoben wird. In der Übersichtstabelle wird jedoch ein ganztägiges Entgelt dargestellt. Demnach soll der Verweis auf 5 Stunden gestrichen werden.

 

Weiterhin erfolgt eine redaktionelle Korrektur in der fortlaufenden Nummerierung in § 15.

 

Der Beschluss soll eine Klarstellung beinhalten, dass der Vereinsraum nicht der öffentlichen Nutzung unterliegt, allerdings durch die Gemeinde für die Angebote an die Bürgerinnen und Bürger genutzt wird.

 

Grundsätzlich soll die Benutzungs- und Entgeltordnung in Nutzungs- und Entgeltordnung umbenannt werden. Dies würde eine Angleichung der Namensgebungen für gleichartige Ordnungen bedeuten (Gemeindezentrum). Die Änderung ist in dem vorliegenden Entwurfstext noch nicht berücksichtigt.

 

Es erfolgte eine Vorbefassung in den Ausschüssen für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales sowie für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt am 25.01.2022 bzw. am 27.01.2022 (Fortführung am 22.02.2022) beraten.

 

Folgende Ergebnisse sind in den Protokollen aufgenommen worden:

 

 

Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales sowie für Gemeindeentwicklung:

 

Der Vorschlag für die Nutzungs- und Entgeltordnung wird beraten. Es gibt folgende Hinweise:

Münzautomat für die Flutlichtanlage wird nicht empfohlen.

Bauausschuss verhandelt die NEO Sportstätte ebenfalls. Hier wird ein gemeinsames Handeln empfohlen und ebenfalls Rücksprache mit dem AWW gehalten werden.

 

Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt

 

Der Ausschuss empfiehlt die vorliegende Benutzungs- und Entgeltordnung zu beschließen.

 

Die Nutzung des Vereinsraumes durch die Gemeinde für öffentliche Veranstaltungen ist durch die Regelung nicht ausgeschlossen.

 

Eine Umbenennung in Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätte Lichtenhagen wird befürwortet.

Der Ausschuss hält eine Installation eines Münzsystems für nicht zweckmäßig.

 

Abstimmung:

 

5

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

Die Beschlussfassung zur Halbierung des Stundensatzes für die Doppelnutzungszeiten des Erasmus-Gymnasiums mit der Grundschule Lichtenhagen war nicht Bestandteil der Vorbefassung der Ausschüsse und wurde redaktionell in Anlehnung des Beschlusses Nr. 62-10/21 vom 25.03.2021 eingefügt. Da eine neue Nutzungs- und Entgeltordnung beschlossen wird, muss der Beschluss zur Reduzierung erneut gefasst werden.

 

 

 

 

Anlagen

 

Kalkulation Sportstätte

Entwurf Benutzungs- und Entgeltordnung

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätte Lichtenhagen. Es erfolgt eine Umbenennung in Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätte Lichtenhagen.

 

Die Nutzung des Vereinsraumes durch die Gemeinde für öffentliche Veranstaltungen ist durch die Regelung nicht ausgeschlossen.

 

Für Doppelnutzungszeiten des Erasmus-Gymnasiums Rostock und der Grundschule Lichtenhagen wird die Halbierung des Stundensatzes beschlossen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung