Sachverhalt/Begründung:
Die Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen hatte auf ihrer Sitzung am 4. Nov. 2021 die Planungsfläche zunächst auf 3 ha begrenzt, weil sie dabei ausschließlich eine Grundschule mit Hort im Blick hatte. Diese Sicht hat sich aber als wenig zukunftsfähig herausgestellt, muss deshalb inhaltlich und flächenmäßig erweitert werden und nicht erst, wenn eine zu beengte Planung fertig ist. Außerdem besteht mindestens mittelfristig Bedarf an Räumlichkeiten für kulturelle Veranstaltungen und an Sportanlagen, die den Anforderungen der ansässigen Sportvereine angepasst sind. Dies ist unabhängig vom Zeitraum der Realisierung bereits jetzt zu planen, zumal gerade an der Änderung des Flächennutzungsplans gearbeitet wird.
Anlagen
Antrag vom 28.04.2022
Beschluss Nr. 81-15/21 vom 04.11.2021
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |