Sachverhalt/Begründung:
Mit dem Bebauungsplan sind die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gewerbegebiets zu schaffen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3 ha und umfasst die Flurstücke 71 und 72 sowie Teile der Flurstücke 79 und 80/8 Flur 1, Gemarkung Kritzmow. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind im Planbereich gewerbliche Baufläche, Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Regenrückhaltung sowie Verkehrsfläche dargestellt. Damit kann der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Es ist das
zweistufige Regelverfahren durchzuführen mit einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB. Der Begründung zum Bebauungsplan ist ein
Umweltbericht beizufügen, der die auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und
bewerteten Belange des Umweltschutzes darlegt. Für die Belange des Arten- und
Naturschutzes ist ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erarbeiten. Die
Kosten für das Bauleitplanverfahren sind im Haushalt 2022 eingestellt.
Im Bauausschuss
vom 12.5.22 wird über den Aufstellungsbeschluss beraten, das Beratungsergebnis
liegt noch nicht vor.
Anlagen: Luftbild mit Plangeltungsbereich
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, für das „Gewerbegebiet
An der Feuerwehr“ einen Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt durch:
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im
Nordosten: |
Flächen des Discounters NORMA und der
geplanten Feuerwehr sowie der Straße Zanderweg; |
- |
im
Südosten: |
vorhandene
Wohnbebauung an der Satower Straße; |
- |
im
Südwesten: |
Grünzug
an der Gemarkungsgrenze zur Gemarkung Stäbelow; |
- |
im
Nordwesten: |
Ackerfläche. |
(siehe Anlage 1 zum Beschluss)
Finanzielle
Auswirkungen ( X )
keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |