B-Plan Nr. 24 "Gewerbegebiet An der Feuerwehr", Aufstellungsbeschluss

Betreff
B-Plan Nr. 24 "Gewerbegebiet An der Feuerwehr", Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/60-1470/2022
Aktenzeichen
III 111
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Mit dem Bebauungsplan sind die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gewerbegebiets zu schaffen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3 ha und umfasst die Flurstücke 71 und 72 sowie Teile der Flurstücke 79 und 80/8 Flur 1, Gemarkung Kritzmow. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind im Planbereich gewerbliche Baufläche, Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Regenrückhaltung sowie Verkehrsfläche dargestellt. Damit kann der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Es ist das zweistufige Regelverfahren durchzuführen mit einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB. Der Begründung zum Bebauungsplan ist ein Umweltbericht beizufügen, der die auf Grund der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes darlegt. Für die Belange des Arten- und Naturschutzes ist ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu erarbeiten. Die Kosten für das Bauleitplanverfahren sind im Haushalt 2022 eingestellt.

Im Bauausschuss vom 12.5.22 wird über den Aufstellungsbeschluss beraten, das Beratungsergebnis liegt noch nicht vor.

 

Anlagen: Luftbild mit Plangeltungsbereich

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, für das „Gewerbegebiet

An der Feuerwehr“ einen Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt durch:

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im Nordosten:

Flächen des Discounters NORMA und der geplanten Feuerwehr sowie der Straße Zanderweg;

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im Südosten:

vorhandene Wohnbebauung an der Satower Straße;

-

im Südwesten:

Grünzug an der Gemarkungsgrenze zur Gemarkung Stäbelow;

-

im Nordwesten:

Ackerfläche.

(siehe Anlage 1 zum Beschluss)

  1. Planungsziel ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets und der entsprechenden Erschließung vom Zanderweg.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen                         ( X ) keine

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung