Abwägungs- und Satzungsbeschluss „Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Kritzmow - Stellplatzsat

Betreff
Abwägungs- und Satzungsbeschluss „Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für die Gemeinde Kritzmow - Stellplatzsatzung -
Vorlage
VO/BV/60-1469/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 03.11.2020 beschlossen, den Entwurf einer Stellplatzsatzung öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung hat vom 21.02. bis einschließlich 25.03.2022 stattgefunden.

Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Stellplatzsatzung unberücksichtigt bleiben können.

 

Über die insgesamt 6 eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 1) ist zu beraten.

Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um abschließend den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Mit der überarbeiteten Fassung der Satzung wurden die neuen Bodenrichtwerte des Landkreis

Rostock aus dem Jahr 2022 berücksichtigt

 

Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Sie tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Abschließend ist sie der Kommunalaufsicht im Landkreis Rostock anzuzeigen.

 

Anlagen

-       Anlage 1 Abwägung

-       Anlage 2 Entwurf Stellplatzsatzung, Stand 28.04.2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.         Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage 1.

 

2.         Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.         Die Gemeindevertretung beschließt die Stellplatzsatzung als Satzung (s. Anlage 2).

 

4.         Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

5.         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Stellplatzsatzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

6.         Die rechtskräftige Satzung ist gegenüber der Kommunalaufsicht als Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreis Rostock anzuzeigen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan. Werden Ablösevereinbarungen zwischen Gemeinde und Bauherren (Ablösebeitragspflichtige) erforderlich, kommt es zu Einnahmen

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung