Sachverhalt/Begründung:
Der Planbereich wird begrenzt durch den Evershäger
Weg im Osten, vorhandene Wohnbebauung und Garagen im Süden, eine
Kleingartenanlage im Westen sowie Gärten und vorhandene Bebauung im Norden Der Bebauungsplan kann aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche
als Wohnbaufläche W6 dargestellt.
Die Bebauung der
Wohnbaufläche Evershäger Weg in Lichtenhagen ist im Interesse der Gemeinde und
hat keine negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur.
Es
sind die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach
§ 13a BauGB gegeben. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften
des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und
3 Satz 1 BauGB. Gemäß
§13a Abs.2 Satz 4 BauGB wird von der Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB und vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
abgesehen.
Im weiteren Verfahren ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit der dazugehörenden Begründung vorzunehmen. Anregungen aus Äußerungen von Bürgern und aus Stellungnahmen zum Planentwurf sind im Anschluss in die Abwägung einzustellen.
Anlagen
Anlage 1: Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zum Vorentwurf,
Anlage 2: Entwurfsplan B-Plan Nr. 22,
Anlage 3: Begründung B-Plan Nr. 22
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen hat die Anregungen, Hinweise und Bedenken der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der
Planung berührt ist, mit dem im Abwägungsvorschlag dargestellten Ergebnis
geprüft (Anlage 1)
2. Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und der Entwurf der dazugehörenden Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB bestimmt. (siehe Anlagen 2 und 3)
3. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan und dessen Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg berührt werden kann, sind gemäß § 4 (2) BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung und dem Entwurf der Begründung einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |