Entwurfs- und Auslegungsbeschluss B-Plan Nr. 22 Wohngebiet „Evershäger Weg"

Betreff
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss B-Plan Nr. 22 Wohngebiet „Evershäger Weg"
Vorlage
VO/BV/20-1311/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Planbereich wird begrenzt durch den Evershäger Weg im Osten, vorhandene Wohnbebauung und Garagen im Süden, eine Kleingartenanlage im Westen sowie Gärten und vorhandene Bebauung im Norden Der Bebauungsplan kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohnbaufläche W6 dargestellt.

Die Bebauung der Wohnbaufläche Evershäger Weg in Lichtenhagen ist im Interesse der Gemeinde und hat keine negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur.

Es sind die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB gegeben. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Gemäß §13a Abs.2 Satz 4 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB abgesehen.

Im weiteren Verfahren ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit der dazugehörenden Begründung vorzunehmen. Anregungen aus Äußerungen von Bürgern und aus Stellungnahmen zum Planentwurf sind im Anschluss in die Abwägung einzustellen.

 

Anlagen

Anlage 1: Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zum Vorentwurf,

Anlage 2: Entwurfsplan B-Plan Nr. 22,

Anlage 3: Begründung B-Plan Nr. 22

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat die Anregungen, Hinweise und Bedenken der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt ist, mit dem im Abwägungsvorschlag dargestellten Ergebnis geprüft (Anlage 1)

2.    Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und der Entwurf der dazugehörenden Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB bestimmt. (siehe Anlagen 2 und 3)

3.    Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan und dessen Begründung ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.    Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 22 Wohngebiet Evershäger Weg berührt werden kann, sind gemäß § 4 (2) BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung und dem Entwurf der Begründung einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung