Sachverhalt/Begründung:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 beschlossen, den Entwurf einer Stellplatzsatzung öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung hat vom 21.02. bis einschließlich 25.03.2022 stattgefunden.
Ort und Dauer der Auslegung wurden vorher ortsüblich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Stellplatzsatzung unberücksichtigt bleiben können.
Über die insgesamt 6 eingegangenen Stellungnahmen ist zu beraten.
Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.
Mit der überarbeiteten Fassung der Satzung wurden die neuen Bodenrichtwerte des Landkreis Rostock aus dem Jahr 2022 berücksichtigt.
Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Sie tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Abschließend ist sie der Kommunalaufsicht im Landkreis Rostock anzuzeigen.
Anlagen
- Anlage 1 Abwägung
- Anlage 2 Entwurf Stellplatzsatzung, Stand 28.04.2022
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage 1.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3.
Die
Gemeindevertretung beschließt die Stellplatzsatzung als Satzung (s. Anlage 2).
4.
Die
Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
5.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Stellplatzsatzung ortsüblich bekannt zu machen.
6.
Die
rechtskräftige Satzung ist gegenüber der Kommunalaufsicht als Untere
Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreis Rostock anzuzeigen.
Finanzielle
Auswirkungen
( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan. Werden Ablösevereinbarungen
zwischen Gemeinde und Bauherren (Ablösebeitragspflichtige) erforderlich, kommt
es zu Einnahmen
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |