Sachverhalt:
Nach § 20 GemHVO
Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Der
Haushaltsvollzug verläuft nach Beschlussfassung zum Kernhaushalt 2022 im Rahmen
des Haushaltsplanes.
Anlagen:
Übersicht über den Erfüllungsstand Haushalt 2022