Sachverhalt:
1. „Erneuerung
Ackerzufahrten/ Durchlässe Admannshäger Weg:
Nach erfolgtem Beschluss über die erforderliche außerplanmäßige Ausgabe
wird aktuell das erforderliche Vergabeverfahren für die Straßen- und
Tiefbauleistungen vorbereitet. Die Umsetzung der Baumaßnahme soll im II. bzw.
III. Quartal 2022 erfolgen und abgeschlossen werden.
2. Entkrautung
„Löschwasserentnahmestellen“ in den OT Elmenhorst und Lichtenhagen
Durch das Amt Warnow- West wurde der notwendige Antrag auf Ausnahme vom
Schutz gesetzlich geschützter Biotope gem. § 20 NatSchAG M-V unter
Berücksichtigung der Abwägung der Interessen des überwiegenden Gemeinwohls bezüglich
der nachhaltigen Sicherstellung der Löschwasserversorgung mit Schreiben vom
04.03.2022 gestellt.
Nach telefonischer Rücksprache mit der UNB wird die Genehmigung in
Aussicht gestellt. Gemäß mündlicher Information soll die Zustimmung zur
Maßnahme mit der Auflage erteilt werden, dass diese im Zeitraum September bis
Oktober 2022 erfolgen muss.
3. Instandhaltungsmaßnahmen
Verkehrsflächen – Hier: Sanierung/ Reparatur Feldweg
Im Zuge der Gefahrenabwehr und Havarie, unkontrollierter Fahrbahneinbruch
(an der letzten verbleibenden Absackung – Feldweg) fand nach Öffnung durch die
beauftragte Straßen- und Tiefbaufirma am 16.03.2022 ein Vororttermin statt.
Während der Auskofferungsarbeiten in unmittelbarer Nähe des RW-Schachtes
Ländlicher Vorfluter, 2. Ordnung RL 19, wurde der Fahrbahnbereich geöffnet
22-04-12 Auszug aus dem Geotechnischen Bericht vom IB.M Geotechnik
Stralsund:
-
….und es
wurde hochanstehendes Wasser im Boden bis nahe der vorhandenen GOK mit
Aufweichungen festgestellt. Es wurde umgehend eine örtliche
Grundwasserabsenkung mittels Kleinfilterbrunnenanlage eingebaut und im
Anschluss die Öffnung wieder provisorisch verfüllt…
-
…In
diesem Zusammenhang wurden wir beauftragt, hinsichtlich der Ursachen für die
Absackung sowie des hochanstehenden Wassers im Boden eine Erkundung des
Baugrunds vorzunehmen und die angetroffenen Verhältnisse zu beurteilen.
-
…Zur
Erkundung des Baugrundes wurden auftragsgemäß punktuell …unmittelbar neben dem
Entwässerungsschacht 1 Kleinbohrung… und eine leichte Rammsondierung
…ausgeführt.
-
…
Dementsprechend handelt es sich bei dem angetroffenen Wasser um gespanntes
Grundwasser, das im ungestörten Zustand des Baugrundes durch die bindige
Sandschicht (Schicht 2) überdeckt wird…
-
…Ferner
ist zu vermuten, dass im Zusammenhang mit der Herstellung des benachbarten
Entwässerungsschachtes …die eher wasserstauende bindige Sandschicht mit einer
Wasserdurchlässigkeit im ungestörten Zustand von k < 10-7 m/s
durchstoßen wurde und es so zu einem „hydraulischen Kurzschluss“
zwischen dem gespannten Grundwasser und dem anstauenden Niederschlagswasser in
der Schachtumgebung (Baugruben-/Grabenverfüllung) gekommen ist (unkontrollierte
Entspannung)…
-
Hinsichtlich
einer möglichst kurzfristig wirksamen Instandsetzung der wiederherzustellenden
Oberflächenbefestigung empfehlen wir, die hydraulischen Verhältnisse im
Baugrund in Umgebung des Schachtes / der Schadstelle kontrolliert zu entspannen
bzw. zu vergleichmäßigen. Dazu kann, wie von planerischer Seite vorgesehen,
vergleichbar eines Sickerschachtes bzw. Pumpenschachtes mit
Anschluss an den benachbart vorhandenen Entwässerungsschacht in geeigneter
Tiefe eine entsprechende Dränwirkung erzeugt werden, um eine weiterhin
unkontrollierte Wassersättigung der fließfähigen Böden zu verringern…
-
WICHTIGER
HINWEIS: …Eine großflächig und dauerhafte Schadensfreiheit über den hier zu
sanierenden Standort hinaus in Bereichen mit ggf. vergleichbaren
Randbedingungen, z.B. in Umgebung weiterer Schächte / Rohrleitungsverfüllungen
o.ä., kann damit jedoch nicht gewährleistet werden (lokal begrenzte
Instandsetzung)….
In der 16. KW werden in Abstimmung zwischen dem beauftragten
Ingenieurbüro und der Straßen- und Tiefbaufirma die erforderlichen Straßen- und
Tiefbauleistungen abgestimmt und in der Nachvertragsvereinbarung Nr. 05 erfasst
und beauftragt (Nach Ursachenabklärung im Zuge der Gefahrenabwehr). Anvisiert
ist die Fertigstellung der Maßnahme bis zur Aufhebung der Vollsperrung
„Hauptstraße“.
Die geplante Deckenerneuerung „Gewerbeallee“, 1. Bauabschnitt kann
ebenfalls nur unter Vollsperrung umgesetzt werden. Um den Verkehr im Ortsteil
Elmenhorst nicht an wesentlichen Straßen von Bedeutung weiter zu
beeinträchtigen, soll diese Maßnahme frühestens nach Fertigstellung der aktuell
laufenden Trinkwassersanierungsmaßnahme in der Hauptstraße ausgeführt werden. –
Kein neuer Stand -
4. Vorbereitung
der Vergabeverfahren „Freiberufliche Leistungen“ für folgende
Investitionsprojekte: - kein neuer Sachstand -
4.1 P35 „LED- Umrüstung Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet“
LPH 1-9 -
Errichtung neue Lichtpunkte am Gehweg Nordkante / 1 neuer Lichtpunkt am FGU
„Wiesengrund“
LPH 1-4 - Errichtung neue Lichtpunkte am Schulweg K 10 von
Elmenhorst nach Lichtenhagen
(Voraussetzung für ggf. Fördermittelantrag)
4.2 P50 „Bushaltestellen / barrierefreie Übergänge und Querung
in den Ortsteilen der
Gemeinde“
LPH 1-4 Voraussetzung für ggf. Fördermittelantrag
4.3 P59 „Neubau Radweg Steinbecker Weg mit Querung“
LPH 1-4 Voraussetzung für ggf. Fördermittelantrag
5. Bebauungsplan
Nr. 3/IV „Wohngebiet mit Altenpflege-Anlage“ in Elmenhorst
rechtskräftig seit 17.05.2011
„Fertigstellung der
Ausgleichsmaßnahmen (öffentliches Grün) außerhalb des Geltungsbereiches des
B-Plans“ – kein neuer Sachstand -
Gemäß den Festsetzungen im Textteil unter Pkt. 13 „Zuordnung der
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ des seit dem 17.05.20211 rechtskräftigen
B-Plan Nr. 3/ IV, „WG Pappelweg“ muss die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme an
diesem Standort umgesetzt werden.
Von den 44.000 Euro im Haushaltsjahr 2012 eingestellten Mitteln wurden
für den bereits genannten 1. Abschnitt der Grünausgleichsmaßnahmen
einschließlich der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 11/2021 für die
Planung ca. 2.800 Euro und bis 06/2016 für die Pflanzung ca. 24.500 Euro
verwendet. Im Ergebnis stehen für den ausstehenden 2. Abschnitt 17.000 Euro zur
Verfügung.
Mit der Realisierung der noch ausstehenden
Fertigstellung der Grünausgleichsmaßnahmen sollen die Festsetzungen aus dem
Bauleitplanverfahren im Jahre 2011 umgesetzt werden.
Für die erforderlichen freiberuflichen Leistungen im Zusammenhang mit der Planung, Ausschreibung und Umsetzung der Grünausgleichsmaßnahme – 2. Abschnitt- sind im Produktkonto „55100.5232000 (öffentliches Grün) eingestellt worden.
Leider konnte auch nach zahlreichen Telefonaten im I. Quartal 2022 kein
Landschaftsarchitekturbüro für die erforderlichen freiberuflichen Leistungen
gewonnen werden. Auf die Rückmeldung einer Landschaftsarchitektin wird noch
gewartet.
6. Baumaßnahmen
DRITTER:
Nordwasser GmbH
OT Elmenhorst
„Sanierung TW-Leitung DN 200
AZ – Hauptstraße 1-25 und 101-119“
Nach
aktuellem Projektstand Bauprotokoll vom 01.04.2022 entspricht der Bauablauf dem
Bauzeitenplan.
Auszug Protokoll Nr. 10 vom 01.04.2022
Stand: Hinweis
Gehwegschäden durch Baufahrzeuge
(Hinweis
Ausschussmitglied Sitzung vom 22.02.2022)
Auszug Protokoll
Nr. 11 vom 12.04.2022
Die Fotos wurden
weitergeleitet und liegen dem zuständigen Sachbearbeiter vom Ordnungsamt vor.
Anlagen:
keine