Stand der laufenden Tiefbaumaßnahmen in der Gemeinde

Betreff
Stand der laufenden Tiefbaumaßnahmen in der Gemeinde
Vorlage
IV/BV/20-1297/2022
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

 

1.       „Erneuerung Ackerzufahrten/ Durchlässe Admannshäger Weg:

 

Nach erfolgtem Beschluss über die erforderliche außerplanmäßige Ausgabe wird aktuell das erforderliche Vergabeverfahren für die Straßen- und Tiefbauleistungen vorbereitet. Die Umsetzung der Baumaßnahme soll im II. bzw. III. Quartal 2022 erfolgen und abgeschlossen werden.

 

 

2.       Entkrautung „Löschwasserentnahmestellen“ in den OT Elmenhorst und Lichtenhagen

 

Durch das Amt Warnow- West wurde der notwendige Antrag auf Ausnahme vom Schutz gesetzlich geschützter Biotope gem. § 20 NatSchAG M-V unter Berücksichtigung der Abwägung der Interessen des überwiegenden Gemeinwohls bezüglich der nachhaltigen Sicherstellung der Löschwasserversorgung mit Schreiben vom 04.03.2022 gestellt.

Nach telefonischer Rücksprache mit der UNB wird die Genehmigung in Aussicht gestellt. Gemäß mündlicher Information soll die Zustimmung zur Maßnahme mit der Auflage erteilt werden, dass diese im Zeitraum September bis Oktober 2022 erfolgen muss.

 

 

3.       Instandhaltungsmaßnahmen Verkehrsflächen – Hier: Sanierung/ Reparatur Feldweg

 

Im Zuge der Gefahrenabwehr und Havarie, unkontrollierter Fahrbahneinbruch (an der letzten verbleibenden Absackung – Feldweg) fand nach Öffnung durch die beauftragte Straßen- und Tiefbaufirma am 16.03.2022 ein Vororttermin statt.

Während der Auskofferungsarbeiten in unmittelbarer Nähe des RW-Schachtes Ländlicher Vorfluter, 2. Ordnung RL 19, wurde der Fahrbahnbereich geöffnet

 

22-04-12 Auszug aus dem Geotechnischen Bericht vom IB.M Geotechnik Stralsund:

 

-       ….und es wurde hochanstehendes Wasser im Boden bis nahe der vorhandenen GOK mit Aufweichungen festgestellt. Es wurde umgehend eine örtliche Grundwasserabsenkung mittels Kleinfilterbrunnenanlage eingebaut und im Anschluss die Öffnung wieder provisorisch verfüllt…

-       …In diesem Zusammenhang wurden wir beauftragt, hinsichtlich der Ursachen für die Absackung sowie des hochanstehenden Wassers im Boden eine Erkundung des Baugrunds vorzunehmen und die angetroffenen Verhältnisse zu beurteilen.

-       …Zur Erkundung des Baugrundes wurden auftragsgemäß punktuell …unmittelbar neben dem Entwässerungsschacht 1 Kleinbohrung… und eine leichte Rammsondierung …ausgeführt.

-       … Dementsprechend handelt es sich bei dem angetroffenen Wasser um gespanntes Grundwasser, das im ungestörten Zustand des Baugrundes durch die bindige Sandschicht (Schicht 2) überdeckt wird…

-       …Ferner ist zu vermuten, dass im Zusammenhang mit der Herstellung des benachbarten Entwässerungsschachtes …die eher wasserstauende bindige Sandschicht mit einer Wasserdurchlässigkeit im ungestörten Zustand von k < 10-7 m/s durchstoßen wurde und es so zu einem „hydraulischen Kurzschluss“ zwischen dem gespannten Grundwasser und dem anstauenden Niederschlagswasser in der Schachtumgebung (Baugruben-/Grabenverfüllung) gekommen ist (unkontrollierte Entspannung)…

-       Hinsichtlich einer möglichst kurzfristig wirksamen Instandsetzung der wiederherzustellenden Oberflächenbefestigung empfehlen wir, die hydraulischen Verhältnisse im Baugrund in Umgebung des Schachtes / der Schadstelle kontrolliert zu entspannen bzw. zu vergleichmäßigen. Dazu kann, wie von planerischer Seite vorgesehen, vergleichbar eines Sickerschachtes bzw. Pumpenschachtes mit Anschluss an den benachbart vorhandenen Entwässerungsschacht in geeigneter Tiefe eine entsprechende Dränwirkung erzeugt werden, um eine weiterhin unkontrollierte Wassersättigung der fließfähigen Böden zu verringern…

-       WICHTIGER HINWEIS: …Eine großflächig und dauerhafte Schadensfreiheit über den hier zu sanierenden Standort hinaus in Bereichen mit ggf. vergleichbaren Randbedingungen, z.B. in Umgebung weiterer Schächte / Rohrleitungsverfüllungen o.ä., kann damit jedoch nicht gewährleistet werden (lokal begrenzte Instandsetzung)….

 

In der 16. KW werden in Abstimmung zwischen dem beauftragten Ingenieurbüro und der Straßen- und Tiefbaufirma die erforderlichen Straßen- und Tiefbauleistungen abgestimmt und in der Nachvertragsvereinbarung Nr. 05 erfasst und beauftragt (Nach Ursachenabklärung im Zuge der Gefahrenabwehr). Anvisiert ist die Fertigstellung der Maßnahme bis zur Aufhebung der Vollsperrung „Hauptstraße“.

 

Die geplante Deckenerneuerung „Gewerbeallee“, 1. Bauabschnitt kann ebenfalls nur unter Vollsperrung umgesetzt werden. Um den Verkehr im Ortsteil Elmenhorst nicht an wesentlichen Straßen von Bedeutung weiter zu beeinträchtigen, soll diese Maßnahme frühestens nach Fertigstellung der aktuell laufenden Trinkwassersanierungsmaßnahme in der Hauptstraße ausgeführt werden. – Kein neuer Stand -

 

 

4.       Vorbereitung der Vergabeverfahren „Freiberufliche Leistungen“ für folgende Investitionsprojekte: - kein neuer Sachstand -

 

4.1           P35 „LED- Umrüstung Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet“

LPH 1-9                  - Errichtung neue Lichtpunkte am Gehweg Nordkante / 1 neuer Lichtpunkt am FGU „Wiesengrund“

LPH 1-4                  - Errichtung neue Lichtpunkte am Schulweg K 10 von Elmenhorst nach Lichtenhagen (Voraussetzung für ggf. Fördermittelantrag)

 

4.2           P50 „Bushaltestellen / barrierefreie Übergänge und Querung in den Ortsteilen                                          der Gemeinde“

                 LPH 1-4 Voraussetzung für ggf. Fördermittelantrag

 

4.3           P59 „Neubau Radweg Steinbecker Weg mit Querung“

                 LPH 1-4                Voraussetzung für ggf. Fördermittelantrag

 

 

5.       Bebauungsplan Nr. 3/IV „Wohngebiet mit Altenpflege-Anlage“ in Elmenhorst

rechtskräftig seit 17.05.2011

„Fertigstellung der Ausgleichsmaßnahmen (öffentliches Grün) außerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans“ – kein neuer Sachstand -

 

Gemäß den Festsetzungen im Textteil unter Pkt. 13 „Zuordnung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ des seit dem 17.05.20211 rechtskräftigen B-Plan Nr. 3/ IV, „WG Pappelweg“ muss die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme an diesem Standort umgesetzt werden.

Von den 44.000 Euro im Haushaltsjahr 2012 eingestellten Mitteln wurden für den bereits genannten 1. Abschnitt der Grünausgleichsmaßnahmen einschließlich der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege von 11/2021 für die Planung ca. 2.800 Euro und bis 06/2016 für die Pflanzung ca. 24.500 Euro verwendet. Im Ergebnis stehen für den ausstehenden 2. Abschnitt 17.000 Euro zur Verfügung.

 

Mit der Realisierung der noch ausstehenden Fertigstellung der Grünausgleichsmaßnahmen sollen die Festsetzungen aus dem Bauleitplanverfahren im Jahre 2011 umgesetzt werden.

 

Für die erforderlichen freiberuflichen Leistungen im Zusammenhang mit der Planung, Ausschreibung und Umsetzung der Grünausgleichsmaßnahme – 2. Abschnitt- sind im Produktkonto „55100.5232000 (öffentliches Grün) eingestellt worden.

 

Leider konnte auch nach zahlreichen Telefonaten im I. Quartal 2022 kein Landschaftsarchitekturbüro für die erforderlichen freiberuflichen Leistungen gewonnen werden. Auf die Rückmeldung einer Landschaftsarchitektin wird noch gewartet.

 

 

6.       Baumaßnahmen DRITTER:

 

Nordwasser GmbH

 

OT Elmenhorst

„Sanierung TW-Leitung DN 200 AZ – Hauptstraße 1-25 und 101-119“

       

        Nach aktuellem Projektstand Bauprotokoll vom 01.04.2022 entspricht der Bauablauf dem Bauzeitenplan.

 

Auszug Protokoll Nr. 10 vom 01.04.2022

 

Stand:  Hinweis Gehwegschäden durch Baufahrzeuge

(Hinweis Ausschussmitglied Sitzung vom 22.02.2022)

 

Auszug Protokoll Nr. 11 vom 12.04.2022

22-04-12 G20 Auszug Protokoll Nr 11

Die Fotos wurden weitergeleitet und liegen dem zuständigen Sachbearbeiter vom Ordnungsamt vor.

 

 

Anlagen:

keine