Sachverhalt/Begründung:
Der Investor hat die Übernahme aller Kosten schriftlich zugesichert. Dieser beauftragt die Planungsleistungen direkt, so entstehen der Gemeinde keine Kosten.
Im Bauausschuss Papendorf wurde am 17.08.2021 über die Direktbeauftragung anhand eines Vertragsmusters beraten und die Beschlussfassung auf der Gemeindevertretersitzung empfohlen. Im Hauptausschuss am 07.04.2022 wurde dies erneut befürwortet.
Anlage:
Städtebaulicher
Vertrag - Entwurf
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt den Städtebaulichen
Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Bauleitplanung entstehenden
Kosten durch den Investor als Direktvertrag, siehe Anlage Städtebaulicher
Vertrag.
Die Gemeindevertretung beschließt auf ihrer Sitzung den
folgenden Zusatz:
Investor ist Peter
Gertenbach, GERBA GmbH & Co. KG. Ein Erschließungsvertrag wird erst
unterzeichnet, wenn die Nutzung des Weges Zu den Koppeltannen für Radfahrer und
Fußgänger gesichert ist.
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |