Sachverhalt/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 25.04.2022 den
Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG
geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem
Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss
inkl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser
Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 25.04.2022 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der Gemeinde zum
31. Dezember 2019 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen (Anlagen nur elektronisch)
Anlagenübersicht
Forderungsübersicht
Verbindlichkeitenübersicht
Übersicht über die über das
Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Bestimmung des Vortrags für
die Finanzrechnung
Ausgeübte Wahlrechte in Bezug
auf die Erfassung und Bewertung
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und Bestätigungsvermerk (nur
elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2019 i. d. F. vom 25.04.2022 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 68.787,47 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung
vorgetragen.
Bilanzsumme per 31.12.2019 5.768.218,67
EUR
Eigenkapital per 31.12.2019 4.188.248,77
EUR
Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2019 (Nr.31) 68.787,47
EUR
Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2019 (Nr. 40) 168.515,26
EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeisterin |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |