Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2019

Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2019
Vorlage
VO/FV/50-0596/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 25.04.2022 den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Jahresabschluss inkl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 25.04.2022 festzustellen.

Anlagen

Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen (Anlagen nur elektronisch)
             Anlagenübersicht
             Forderungsübersicht
             Verbindlichkeitenübersicht
             Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
             Haushaltsermächtigungen
             Bestimmung des Vortrags für die Finanzrechnung
             Ausgeübte Wahlrechte in Bezug auf die Erfassung und Bewertung
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019
und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 25.04.2022 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 68.787,47 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2019                                                                                     5.768.218,67 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2019                                                                                       4.188.248,77 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2019 (Nr.31)                                         68.787,47 EUR

 

Finanzmittelüberschuss/- Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2019 (Nr. 40)                                                                          168.515,26 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(x) keine

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeisterin

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung