Rückholung einer auf den Schul- und Bauhofausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Betreff
Rückholung einer auf den Schul- und Bauhofausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit
Vorlage
VO/AV/10-0630/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Nach § 3 Abs. 1 lit. d Pkt. 2, trifft der Schul- und Bauhofausschuss Entscheidungen in allen Angelegenheiten des Schulträgers und des Bauhofes, soweit diese nicht dem Amtsvorsteher oder der Schule übertragen worden sind.

 

Gemäß § 134 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann der Amtsausschuss Angelegenheiten, die er übertragen hat, jederzeit wieder an sich ziehen. Wurde die Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann der Amtsausschuss sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder an sich ziehen.

 

Da die nächste planmäßige Schul- und Bauhofausschusssitzung erst für den 16.06.2022 ansteht und eine Entscheidung zeitnah erforderlich ist, müsste der Amtsausschuss die Beschlussfassung an sich zu ziehen.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschließt, folgende auf den Schul- und Bauhofausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit wieder an sich zu ziehen:

 

Beschluss von außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms DigitalPakt Schule für die Regenbogenkinder Grundschule Kritzmow und für die Warnowschule Papendorf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit