Sachverhalt/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum 31. Dezember 2018 i. d. F.
vom 25.04.2022 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 der
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow empfohlen, den Bürgermeister für das
Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.
Anlagen
Keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |