Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018

Betreff
Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
VO/FV/60-1457/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum 31. Dezember 2018 i. d. F. vom 25.04.2022 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 der Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.

 

 

Anlagen

Keine

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018.

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x ) Keine

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung