Sachverhalt/Begründung:
Mit Schreiben vom 16.02.2022 (Anlage 1) haben die Privateigentümer des Flurstückes 82, Flur 1,
Gemarkung Lichtenhagen dargestellt, dass die derzeitig landwirtschaftlich genutzten Flächen für touristische Zwecke und zur Herstellung erneuerbarer Energien weiterentwickelt sollen.
Die Eigentümer beabsichtigen die Entwicklung eines Öko-Sonnenparks – Caravanstellplatz, Camping und Tinyhouses für Urlaub mit Haustieren.
Bauplanungsrechtlich stellt sich diese Fläche als unbeplanter Außenbereich gemäß § 35 BauGB dar
und eine geplante Nutzung für touristische Zwecke und eines Solarparks wäre derzeit unzulässig.
Um das erforderliche Baurecht herzustellen ist eine entsprechend zielgerichtete Bauleitplanung
(Änderung Flächennutzungsplan sowie Entwicklung eines Bebauungsplanes) erforderlich.
Insofern die Gemeinde ein städtebauliches Erfordernis aus dem Antrag ableiten kann und
entscheidet, dem Antrag zuzustimmen, ist mit den Antragstellern eine Regelung zur
Kostenübernahme der Bauleitplanung in Form eines Städtebaulichen Vertrages zu treffen.
Die Projektentwickler haben Ihr Konzept bereits im Ausschuss für Tourismus und Wirtschaft sowie im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt präsentiert. Offene Fragen mit Aussagen vom Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock, Abstand zum Schießstand, Wasserver- und Entsorgung, Versickerung Niederschlagswasser, Anbindung in das gemeindliche Straßennetz usw. sollten zur nächsten Sitzung des Ausschusses f. Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt durch die Projektentwickler geklärt werden.
Bisherige
Abstimmungsergebnisse:
Ausschuss |
Abstimmungsergebnis |
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus vom 25.11.2021 |
Keine Abstimmungsergebnis, aber einstimmig
befürwortet |
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und
Umwelt vom 27.01.2022 |
Ja: 6
Nein:0 Enthaltung:0 |
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag vom 16.02.2022
Empfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem
vorliegenden Antrag (Anlage 1) stattzugeben.
In der künftigen Änderung des Flächennutzungsplanes
wird die Gemeinde auf einer Teilfläche des
Flurstücks 82, Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen die
Ausweisung von Sondergebieten die der Erholung dienen (§10 Abs. 1 BauNVO) und
sonstige Sondergebiete die der Nutzung erneuerbarer Energien dienen (§11 Abs. 2
BauNVO) berücksichtigen.
Finanzielle
Auswirkungen
( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan