Beratung über den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Zu den Tannen“, Flurstück 82, Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen

Betreff
Beratung über den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Zu den Tannen“, Flurstück 82, Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen
Vorlage
BE/BV/20-1291/2022
Art
Beratungsvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Mit Schreiben vom 16.02.2022 (Anlage 1) haben die Privateigentümer des Flurstückes 82, Flur 1,

Gemarkung Lichtenhagen dargestellt, dass die derzeitig landwirtschaftlich genutzten Flächen für touristische Zwecke und zur Herstellung erneuerbarer Energien weiterentwickelt sollen.

Die Eigentümer beabsichtigen die Entwicklung eines Öko-Sonnenparks – Caravanstellplatz, Camping und Tinyhouses für Urlaub mit Haustieren.

 

Bauplanungsrechtlich stellt sich diese Fläche als unbeplanter Außenbereich gemäß § 35 BauGB dar

und eine geplante Nutzung für touristische Zwecke und eines Solarparks wäre derzeit unzulässig.

Um das erforderliche Baurecht herzustellen ist eine entsprechend zielgerichtete Bauleitplanung

(Änderung Flächennutzungsplan sowie Entwicklung eines Bebauungsplanes) erforderlich.

Insofern die Gemeinde ein städtebauliches Erfordernis aus dem Antrag ableiten kann und

entscheidet, dem Antrag zuzustimmen, ist mit den Antragstellern eine Regelung zur

Kostenübernahme der Bauleitplanung in Form eines Städtebaulichen Vertrages zu treffen.

 

Die Projektentwickler haben Ihr Konzept bereits im Ausschuss für Tourismus und Wirtschaft sowie im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt präsentiert. Offene Fragen mit Aussagen vom Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock, Abstand zum Schießstand, Wasserver- und Entsorgung, Versickerung Niederschlagswasser, Anbindung in das gemeindliche Straßennetz usw. sollten zur nächsten Sitzung des Ausschusses f. Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt durch die Projektentwickler geklärt werden.

 

Bisherige Abstimmungsergebnisse:

Ausschuss

Abstimmungsergebnis

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

vom 25.11.2021

 

Keine Abstimmungsergebnis, aber einstimmig befürwortet

Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt vom 27.01.2022

 

Ja: 6       Nein:0      Enthaltung:0

 

 

Anlagen:

Anlage 1 – Antrag vom 16.02.2022

 

Empfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem vorliegenden Antrag (Anlage 1) stattzugeben.

 

In der künftigen Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Gemeinde auf einer Teilfläche des

Flurstücks 82, Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen die Ausweisung von Sondergebieten die der Erholung dienen (§10 Abs. 1 BauNVO) und sonstige Sondergebiete die der Nutzung erneuerbarer Energien dienen (§11 Abs. 2 BauNVO) berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan