Sachverhalt/Begründung:
Mit Schreiben vom 31.01.2022 (Anlage 1) haben die Privateigentümer des Flurstückes 75/7, Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen dargestellt, dass die bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Nutzung als Reiterhof seit über 10 Jahren aufgegeben wurde und somit keine Fortführung geplant ist. Im Antragsschreiben wurde die veraltete Flurstücksbezeichnung 75/5 angegeben, deren korrekte Bezeichnung 75/7 lautet. Die Teilfläche aus dem Flurstück 75/7 mit dem geplanten Änderungsbereich ist in Anlage 2 dargestellt.
In persönlichen Gesprächen zwischen den Antragstellern, Gemeindevertretern und Mitarbeitern des Amt Warnow-West hat sich herausgestellt, dass im Bereich der unbebauten Grünflächen eine städtebauliche Entwicklung in Form einer Wohnbebauung angestrebt werden soll.
Bauplanungsrechtlich stellt sich diese Fläche als unbeplanter Außenbereich gemäß § 35 BauGB dar und eine geplante Nutzung als Wohnbebauung wäre derzeit unzulässig.
Um das erforderliche Baurecht herzustellen ist eine entsprechend zielgerichtete Bauleitplanung (Änderung Flächennutzungsplan sowie Entwicklung eines Bebauungsplanes) erforderlich.
Insofern die Gemeinde ein städtebauliches Erfordernis aus dem Antrag ableiten kann und entscheidet, dem Antrag zuzustimmen, ist mit den Antragstellern eine Regelung zur Kostenübernahme der Bauleitplanung in Form eines Städtebaulichen Vertrages zu treffen.
Anlagen:
Anlage 1 – Antrag vom 31.01.2022
Anlage 2 – Luftbild mit Änderungsbereich
Empfehlung:
Der Ausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung dem vorliegenden Antrag (Anlage 1)
stattzugeben.
In der künftigen
Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Gemeinde auf einer Teilfläche des
Flurstücks 75/7, Flur 1, Gemarkung Lichtenhagen die Ausweisung von
Wohnbauflächen berücksichtigen.
Finanzielle
Auswirkungen
( x ) Ja, abweichend
vom Haushaltsplan