Sachverhalt:
Lichtfirst
Die Prüfung einer
Gefährdung durch den Lichtfirst und die Lichtbänder in den Giebelseiten sowie
der Verkehrssicherungspflicht kann nur durch einen Sachverständigen erfolgen.
Dieser ist durch die Gemeinde zur Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.
Nachdem der
Reparaturfreigabe durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und
Umwelt nicht zugestimmt wurde, prüft das Planungsbüro derzeit
Alternativmöglichkeiten.
Da Ausführungs- und
Werkstattpläne der ursprünglichen Planung nicht mehr zur Verfügung standen,
wurde durch das Planungsbüro eine Bestandsaufnahme des Istzustandes mit einer
Hebebühne durchgeführt. Dabei wurden die in der Ausschusssitzung am 22.02.2022
dargelegten Mängel festgestellt.
Alternativmöglichkeiten
sind immer unter Berücksichtigung der notwendigen Rauchabzugsöffnungen sowie
der Standsicherheit der Hallenkonstruktion zu betrachten. In den letzten 25
Jahren sind die zu berücksichtigen Wind- und Schneelasten erhöht worden, was
sich negativ auf das Eigengewicht einer alternativen Eindeckung einschließlich
der notwendigen Unterkonstruktion auswirkt. Da die im Bestand vorhandenen
Rauchabzugsöffnungen nur für die derzeitige Lichtfirstkonstruktion nutzbar
sind, sind diese bei einer Änderung der Dacheindeckung definitiv zu erneuern.
Sobald
Alternativmöglichkeiten vorliegen werden diese dem Ausschuss zur Beratung zur
Verfügung gestellt.
Für die Erstellung
eines Gutachtens ist durch den Ausschuss eine Empfehlung abzugeben.
Auf Grund der
derzeitigen aktuellen und wirtschaftlichen Lage sind mögliche Arbeiten am
Gebäude in den Sommerferien, als einzige Zeit ohne Hallennutzung, durch die
langen Lieferzeiten nicht mehr möglich. Auch ergeben sich derzeit bei den
Material- und Transportkosten dramatische Preissteigerungen. Dadurch sind die
veranschlagten Baukosten nicht mehr haltbar.
Sanitäranlagen
Umkleideräume
Die 4 Sanitärbereiche in den Umkleiden der Sporthalle sind seit Jahren sanierungsbedürftig, entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und haben einen hohen Energie- und Wasserverbrauch. Eine Sanierung der Sanitäranlagen wird in nächster Zeit unumgänglich. Für die Sanierung von 2 Sanitärbereichen liegt eine Kostenschätzung über 80.250,- Euro zuzüglich Planungsleistungen vor. Bei einer Sanierung aller 4 Sanitärbereiche liegen somit die Kosten aktuell bei 160.500,- Euro (ohne Planung). Im Ausschuss ist zu beraten, ob eine Sanierung der Duschbereiche und in welcher Anzahl durchgeführt werden soll. Eine Finanzierung kann über die Freigabe der gesperrten Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Sporthalle
Anlagen: