Information zum Arbeitsstand Lichtfirst Sporthalle Lichtenhagen

Betreff
Information zum Arbeitsstand Lichtfirst Sporthalle Lichtenhagen
Vorlage
IV/BV/20-1288/2022
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Lichtfirst

Die Prüfung einer Gefährdung durch den Lichtfirst und die Lichtbänder in den Giebelseiten sowie der Verkehrssicherungspflicht kann nur durch einen Sachverständigen erfolgen. Dieser ist durch die Gemeinde zur Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.

Nachdem der Reparaturfreigabe durch den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt nicht zugestimmt wurde, prüft das Planungsbüro derzeit Alternativmöglichkeiten.

Da Ausführungs- und Werkstattpläne der ursprünglichen Planung nicht mehr zur Verfügung standen, wurde durch das Planungsbüro eine Bestandsaufnahme des Istzustandes mit einer Hebebühne durchgeführt. Dabei wurden die in der Ausschusssitzung am 22.02.2022 dargelegten Mängel festgestellt.

Alternativmöglichkeiten sind immer unter Berücksichtigung der notwendigen Rauchabzugsöffnungen sowie der Standsicherheit der Hallenkonstruktion zu betrachten. In den letzten 25 Jahren sind die zu berücksichtigen Wind- und Schneelasten erhöht worden, was sich negativ auf das Eigengewicht einer alternativen Eindeckung einschließlich der notwendigen Unterkonstruktion auswirkt. Da die im Bestand vorhandenen Rauchabzugsöffnungen nur für die derzeitige Lichtfirstkonstruktion nutzbar sind, sind diese bei einer Änderung der Dacheindeckung definitiv zu erneuern.

Sobald Alternativmöglichkeiten vorliegen werden diese dem Ausschuss zur Beratung zur Verfügung gestellt.

Für die Erstellung eines Gutachtens ist durch den Ausschuss eine Empfehlung abzugeben.

Auf Grund der derzeitigen aktuellen und wirtschaftlichen Lage sind mögliche Arbeiten am Gebäude in den Sommerferien, als einzige Zeit ohne Hallennutzung, durch die langen Lieferzeiten nicht mehr möglich. Auch ergeben sich derzeit bei den Material- und Transportkosten dramatische Preissteigerungen. Dadurch sind die veranschlagten Baukosten nicht mehr haltbar.

 

Sanitäranlagen Umkleideräume

Die 4 Sanitärbereiche in den Umkleiden der Sporthalle sind seit Jahren sanierungsbedürftig, entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und haben einen hohen Energie- und Wasserverbrauch. Eine Sanierung der Sanitäranlagen wird in nächster Zeit unumgänglich. Für die Sanierung von 2 Sanitärbereichen liegt eine Kostenschätzung über 80.250,- Euro zuzüglich Planungsleistungen vor. Bei einer Sanierung aller 4 Sanitärbereiche liegen somit die Kosten aktuell bei 160.500,- Euro (ohne Planung). Im Ausschuss ist zu beraten, ob eine Sanierung der Duschbereiche und in welcher Anzahl durchgeführt werden soll. Eine Finanzierung kann über die Freigabe der gesperrten Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Sporthalle  

Anlagen: