Beschluss über die zukünftige Nutzung des Gutshauses

Betreff
Beschluss über die zukünftige Nutzung des Gutshauses
Vorlage
VO/BV/50-0591/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Für das Gutshaus Wahrstorf soll gemäß Beschluss der GV vom 25.01.2022 ein Nutzungsänderungsantrag für das EG und OG gestellt werden, um eine Nutzung des Gutshauses durch verschiedene Gewerbe zu ermöglichen. Wegen der derzeitigen Situation in der Ukraine und der damit einhergehenden Flüchtlingswelle wurde aus der Gemeinde heraus der Vorschlag unterbreitet, das Gutshaus für die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen zu nutzen. In der 11. KW fand ein kurzfristiges Treffen zwischen der Gemeinde, dem Gemeindeverein und Vertretern des Amt Warnow-West im Gutshaus in Pölchow statt.

 

Bei der Begehung der Räumlichkeiten wurden Möglichkeiten erörtert, in welchem Umfang die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen möglich ist und welche Maßnahmen zur Umsetzung dieses Vorhabens notwendig sind. Es wurde festgestellt, dass eine Unterbringung nur im OG möglich ist, da die Räume im Untergeschoss eine Unterbringung von Personen nicht zulassen. Eine sofortige Prüfung der elektrischen Anlage und eine Prüfung der sanitären Bereiche (Dichtigkeit der Rohrleitungen etc.) ist notwendig. Für die elektrische Prüfung und die Prüfung des sanitären Bereiches sind Firmen kurzfristig verfügbar. Die Beauftragung läuft über den Verwalter. Die finanziellen Mittel stehen im Rahmen des Hausverwalterbudgets zur Verfügung.

 

Nach aktuellen Informationen ist der Landkreis aktiv auf der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten, da sich die Flüchtlingssituation weiter verschärft und eine starke Zunahme der Flüchtlingszahlen zu verzeichnen ist.

Wird dem Landkreis ein Objekt für die mögliche Unterbringung von Flüchtlingen benannt, erfolgt eine Eignungsprüfung. Ist das Objekt geeignet, könnten finanzielle Mittel für die Sanierung von Wohnraum durch den Landkreis oder anderer Stelle bereitgestellt werden. Die finanzielle Beteiligung durch die Gemeinde wäre gemäß des Beschlusstextes möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass es u.U. zu einer mehrjährigen Nutzung der Räumlichkeiten kommt. Die Höhe möglicher Mieteinnahmen ist noch nicht darstellbar.

 

Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Sachverhaltes ist eine Entscheidung der Gemeinde notwendig, da es einen bestehenden Beschluss zur Nutzungsänderung auf Gewerberaumnutzung gibt, der seitens des Amtes Warnow-West umgesetzt werden müsste.

Möchte die Gemeinde jedoch die vorhandenen Räumlichkeiten situationsbedingt als Flüchtlingsunterkunft vergeben, kann ein Nutzungsänderungsantrag erst gestellt werden, wenn die Räumlichkeiten nicht mehr für eine Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Räumlichkeiten im OG des Gutshauses zur Unterbringen von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Es können unbefristete Mietverträge mit Privatpersonen, Verträge mit Körperschaften, Stiftungen und Vereine, welche die kurz-, mittel- oder langfristige Unterbringung von Flüchtlingen beinhalten, abgeschlossen werden. Die Hausverwaltung Lutter GmbH wird ermächtigt, entsprechende Verträge zu unterzeichnen.

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, für erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen vorrangig für den Zweck der Flüchtlingshilfe bereitstehende Fördermittel des Kreises bzw. des Landes zu requirieren.

 

Für den Fall, dass das nicht oder nicht in vollem Umfang möglich ist, könnten die für das HHJ 2022 eingestellten Mittel, die für die Sanierung des Kriegerdenkmals Pölchow eingeplant sind, anteilig für die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang freigegeben werden, insoweit sich die Gemeinde Pölchow an diesen Kosten beteiligt.

 

Finanzielle Auswirkungen

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

______________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeisterin

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung