Sachverhalt/Begründung:
Für das Gutshaus Wahrstorf soll gemäß Beschluss der GV vom
25.01.2022 ein Nutzungsänderungsantrag für das EG und OG gestellt werden, um
eine Nutzung des Gutshauses durch verschiedene Gewerbe zu ermöglichen. Wegen
der derzeitigen Situation in der Ukraine und der damit einhergehenden
Flüchtlingswelle wurde aus der Gemeinde heraus der Vorschlag unterbreitet, das
Gutshaus für die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen zu nutzen. In der
11. KW fand ein kurzfristiges Treffen
zwischen der Gemeinde, dem Gemeindeverein und Vertretern des Amt Warnow-West im
Gutshaus in Pölchow statt.
Bei der Begehung
der Räumlichkeiten wurden Möglichkeiten erörtert, in welchem Umfang die
Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen möglich ist und welche Maßnahmen
zur Umsetzung dieses Vorhabens notwendig sind. Es wurde festgestellt, dass eine
Unterbringung nur im OG möglich ist, da die Räume im Untergeschoss eine
Unterbringung von Personen nicht zulassen. Eine sofortige Prüfung der
elektrischen Anlage und eine Prüfung der sanitären Bereiche (Dichtigkeit der
Rohrleitungen etc.) ist notwendig. Für die elektrische Prüfung und die Prüfung
des sanitären Bereiches sind Firmen kurzfristig verfügbar. Die Beauftragung
läuft über den Verwalter. Die finanziellen Mittel stehen im Rahmen des
Hausverwalterbudgets zur Verfügung.
Nach aktuellen
Informationen ist der Landkreis aktiv auf der Suche nach
Unterbringungsmöglichkeiten, da sich die Flüchtlingssituation weiter verschärft
und eine starke Zunahme der Flüchtlingszahlen zu verzeichnen ist.
Wird dem Landkreis
ein Objekt für die mögliche Unterbringung von Flüchtlingen benannt, erfolgt
eine Eignungsprüfung. Ist das Objekt geeignet, könnten finanzielle Mittel für
die Sanierung von Wohnraum durch den Landkreis oder anderer Stelle
bereitgestellt werden. Die finanzielle Beteiligung durch die Gemeinde wäre
gemäß des Beschlusstextes möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass es
u.U. zu einer mehrjährigen Nutzung der Räumlichkeiten kommt. Die Höhe möglicher
Mieteinnahmen ist noch nicht darstellbar.
Unter
Berücksichtigung des vorgetragenen Sachverhaltes ist eine Entscheidung der
Gemeinde notwendig, da es einen bestehenden Beschluss zur Nutzungsänderung auf
Gewerberaumnutzung gibt, der seitens des Amtes Warnow-West umgesetzt werden
müsste.
Möchte die Gemeinde jedoch die vorhandenen Räumlichkeiten situationsbedingt als Flüchtlingsunterkunft vergeben, kann ein Nutzungsänderungsantrag erst gestellt werden, wenn die Räumlichkeiten nicht mehr für eine Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werden.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt, die Räumlichkeiten im OG des Gutshauses zur
Unterbringen von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Es können unbefristete
Mietverträge mit Privatpersonen, Verträge mit Körperschaften, Stiftungen und
Vereine, welche die kurz-, mittel- oder langfristige Unterbringung von
Flüchtlingen beinhalten, abgeschlossen werden. Die Hausverwaltung Lutter GmbH wird ermächtigt,
entsprechende Verträge zu unterzeichnen.
Die Amtsverwaltung
wird beauftragt, für erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen vorrangig für den
Zweck der Flüchtlingshilfe bereitstehende Fördermittel des Kreises bzw. des
Landes zu requirieren.
Für den Fall, dass
das nicht oder nicht in vollem Umfang möglich ist, könnten die für das HHJ 2022
eingestellten Mittel, die für die Sanierung des Kriegerdenkmals Pölchow
eingeplant sind, anteilig für die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen in
diesem Zusammenhang freigegeben werden, insoweit sich die Gemeinde Pölchow an
diesen Kosten beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeisterin |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |