Sachverhalt/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28.03.2022 den Jahresabschluss des Amtes
Warnow-West zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss inkl.
Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage
beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen
geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss
des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2019 i.d.F. vom 28.03.2022
festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss des Amtes zum 31. Dezember 2019 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen (nur elektronisch)
Anlagenübersicht
Forderungsübersicht
Verbindlichkeitenübersicht
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen
Ausgeübte Wahlrechte in Bezug
auf die Erfassung und Bewertung
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit Bestätigungsvermerk (nur
elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31.12.2019 i.d.F. vom 28.03.2022
fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 88.610,80 EUR wird gemäß § 44
Abs. 4 GemHVO-Doppik i.d.F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2019 36.172.726,783
EUR
Eigenkapital per
31.12.2019 6.757.020,15 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2019 (Nr. 31) 88.610,80 EUR
Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag
in der Finanzrechnung 2019 (Nr. 40) 246.424,59 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) keine
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |