Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2019

Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2019
Vorlage
VO/FV/10-0624/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28.03.2022 den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss inkl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2019 i.d.F. vom 28.03.2022 festzustellen.

 

Anlagen

Jahresabschluss des Amtes zum 31. Dezember 2019 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen (nur elektronisch)
                Anlagenübersicht
                Forderungsübersicht
                Verbindlichkeitenübersicht
                Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
                Haushaltsermächtigungen
                Bestimmung des Vortrags für die Finanzrechnung
                Übersicht über den Stand der Rückstellungen
            Ausgeübte Wahlrechte in Bezug auf die Erfassung und Bewertung
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 mit Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31.12.2019 i.d.F. vom 28.03.2022 fest.

Der ausgewiesene und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 88.610,80 EUR wird gemäß § 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i.d.F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Bilanzsumme per 31.12.2019                                                                    36.172.726,783 EUR

 

Eigenkapital per 31.12.2019                                                                                        6.757.020,15 EUR

 

Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2019 (Nr. 31)                         88.610,80 EUR

 

Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag
in der Finanzrechnung 2019 (Nr. 40)                                                           246.424,59 EUR

 

Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 ist gegeben.

 

Finanzielle Auswirkungen

(x) keine

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung