Beschluss über die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2019

Betreff
Beschluss über die Entlastung des Amtsvorstehers für das Haushaltsjahr 2019
Vorlage
VO/FV/10-0623/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2019 i.d.F. vom 28.03.2022 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.2022 dem Amtsausschuss des Amtes Warnow-West empfohlen, den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.

 

 

Anlagen

keine

 

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West entlastet gemäß § 144 Abs. 1 i.V.m. § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2019.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x ) keine

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung