Sachverhalt/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2019 i.d.F. vom
28.03.2022 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.2022 dem
Amtsausschuss des Amtes Warnow-West empfohlen, den Amtsvorsteher für das
Haushaltsjahr 2019 zu entlasten.
Anlagen
keine
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West entlastet gemäß § 144 Abs. 1 i.V.m. § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V den Amtsvorsteher für das Haushaltsjahr 2019.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) keine
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |