Sachverhalt/Begründung:
Im
Änderungsverfahren für die Innenbereichssatzung Wilsen wurde der erste Entwurf
unter Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung in wesentlichen Grundzügen überarbeitet. Zum 2. Entwurf der
Satzungsänderung wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine
Stellungnahmen mehr abgegeben. Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung
sind im Wesentlichen zustimmend. Insbesondere hat die Raumordnungsbehörde
bestätigt, dass landesplanerische Bedenken nicht mehr bestehen. Offen blieb
bisher die Ermittlung und Umsetzung des Grünausgleichsbedarfs. Dazu wurde eine
entsprechende Bilanzierung vorgelegt und von der Naturschutzbehörde bestätigt.
Die durch die Satzungsänderung Begünstigten, vertreten durch einen
Vorhabenträger, haben zur Umsetzung des Ausgleichsbedarfs den Ankauf von 2.915
Ökopunkten mit der Landgesellschaft M-V vertraglich vereinbart. Der Gemeinde
liegt ein Zahlungsnachweis zu einer entsprechenden Reservierungsbestätigung der
Landgesellschaft MV mit befreiender Wirkung hinsichtlich der erforderlichen,
durch die Satzungsänderung ausgelösten Ökopunkte vor. Mit diesem Sachstand
liegen die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss vor.
Der Bauausschuss
hat am 16.3.2022 beraten. Das Ergebnis der Beratung liegt im Zeitpunkt der
Erstellung der Beschlussvorlage nicht vor, ob der Gemeindevertretung empfohlen
wird, dem vorgelegten Entscheidungsvorschlag zu den eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden zuzustimmen (Anlage 1) und die Änderungssatzung zu
beschließen (Anlage 2, Anlage 3).
Zur Information:
Ein Grundstück
(Teilfläche aus Flurstück 16/2, Flur 1, Gemarkung Wilsen), das sich im Eigentum
der Gemeinde Stäbelow befindet, wird durch die Satzungsänderung neu zu Bauland
aufgewertet. Dafür erstattet die Gemeinde die anteiligen Kosten an den
Vorhabenträger. Dieser hat im Februar 2021 einen städtebaulichen Vertrag mit
der Gemeinde geschlossen und sämtliche Kosten für die Satzungsänderung
übernommen. Zu den entstandenen Planungs- und Grünausgleichskosten wurde
vom Planungsbüro ein Umlagemodell erarbeitet, das die Planungskosten
flächenanteilig den substantiell begünstigten Grundstückseigentümern zuordnet
und die Grünausgleichskosten entsprechend dem Kompensationsbedarf gemäß der von
der Naturschutzbehörde bestätigten Bilanzierung auf die eingriffsverursachenden
Grundstücke umlegt. Deckung ist im Haushalt 2022 vorhanden.
Anlagen: Abwägung, Satzung, Begründung
Beschlussvorschlag:
Beschluss:
1. |
Die zum Entwurf der 5. Änderung der
Innenbereichssatzung Wilsen (1. + 2. Entwurf) abgegebenen Stellungnahmen der
Behörden wurden geprüft und werden gemäß Anlage 1 berücksichtigt. |
2. |
Aufgrund
des § 34 (4) Nr. 3 des Baugesetzbuchs in der aktuellen Fassung beschließt die
Gemeindevertretung die 5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen gemäß
Anlage 2. Die zugehörige Begründung wird gemäß Anlage 3 gebilligt. |
3. |
Die
5. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen ist durch ortsübliche
Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Finanzielle
Auswirkungen durch den Abwägungs- und Satzungsbeschluss ( X ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |