Sachverhalt/Begründung:
Durch den Wasser- und Bodenverband „Warnow-Beke“ wurde die Erneuerung der Vorflutleitung empfohlen. Die Bestandsleitung ist abgängig und weist an den Muffen Inkrustationen (Ablagerungen) und Defekte auf. Weiterhin verläuft die Leitung über private Flächen und ist nicht durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. Der Leitungsverlauf der neuen Leitung befindet sich auch auf privaten Flächen, wird aber in einem 6,0 m breiten Streifen durch eine Grunddienstbarkeit gesichert.
Durch Änderungen in der Bauausführung und unvorhergesehene Leistungen ergeben sich höhere Baukosten. Diese beinhalten:
- Lageänderung des Regenwasserkanals mittig in der Straße
- Reparatur einer Bestandsleitung, deren Lage nicht dem Bestandsplan entsprach
- Reparatur einer Bestandsleitung, die bei der Baugrunderkundung angebohrt wurde.
Weiterhin wurde ein Beweissicherungsverfahren für die Verkehrsanlagen auf dem Grundstück der Firma Eichmann und Partner durchgeführt, um eventuell spätere Ansprüche beurteilen zu können.
Auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung werden aktuell Mehreinnahmen an Gewerbesteuer erzielt, die über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre liegen. Die Mehrerträge/-einzahlungen können zur Deckung der benötigten Mehrauszahlungen herangezogen werden.
Anlagen
Zustimmung zu einem/einer überplanmäßigen Aufwand/Auszahlung
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt eine überplanmäßige Ausgabe
im Produktsachkonto 55201-096000-34 über 7.053,84 Euro für die Umverlegung der
Vorflutleitung 2LV4-R/4a in Stäbelow.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |