Sachverhalt/Begründung:
Nach
der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen § 4 (3)
trifft der Hauptausschuss
Entscheidungen nach § 22 Abs. 4 KV M-V über die Zustimmung zu über- und
außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000
bis 25.000 EUR.
Gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V
kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit
an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen,
kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller
Gemeindevertreter an sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene
Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:
Zustimmung zu
einer überplanmäßigen Ausgabe für den Kommunalanteil der
Regenwasserkanalbenutzungsgebühren
Finanzielle
Auswirkungen
(+) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |