Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Betreff
Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit
Vorlage
VO/AV/20-1280/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Nach der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen § 4 (3)

trifft der Hauptausschuss Entscheidungen nach § 22 Abs. 4 KV M-V über die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der Wertgrenzen von 5.000 bis 25.000 EUR.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter an sich ziehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

 

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe für den Kommunalanteil der Regenwasserkanalbenutzungsgebühren

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(+) Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung