Sachverhalt/Begründung:
Die Gemeindevertretung hat auf einer Dringlichkeitssitzung am 18.03.2021 bereits einstimmig inhaltlich ähnliche Anträge beschlossen (VO/AV/20-1159, -1166, -1168/2021). Weil die Angelegenheit nicht dringlich gewesen sei, hat der Landrat des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde aufgrund „von Beschwerden vom 07.05.2021 und vom 13.05.2021“ diese Beschlüsse für nichtig erklärt. Das Amt Warnow-West hatte zuvor unter dem 3. Mai 2021 mitgeteilt, dass es die genannten Beschlüsse nicht umsetzen könne, weil die Gemeinde damit die Klärung zivilrechtlicher Ansprüche von Grundstücksnachbarn unter einander übernehme.
Mit einer Verwaltungsklage begehrt eine Anliegerfamilie die
Feststellung, dass der Verlauf der Ringstraße Strandweg 10 bis 22 in 18107
Elmenhorst (Flurstück 4/76 ex 4/39 ex
4/7) eine öffentliche Straße sei.
Die Gemeindevertretung hat am 18.03.2021 einstimmig diese Rechtsauffassung vertreten. Dann ist nur folgerichtig, dass sie die zuständige Ordnungsbehörde – den Amtsvorsteher – dazu auffordert, den Störer – den Eigentümer des Grundstücks Strandweg 16 – anzuhalten, ungenehmigte Bauwerke von dieser öffentlichen Straßenfläche abzuräumen und dies auch durchzusetzen.
Anlagen
Antrag der Fraktionen WG Das Dorf und FDP/SPD vom 07.03.2022
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt:
Der Aufstellungsbeschluss „B-Plan Nr. 6 Wohngebiet
Strandweg“ vom 19. Dez. 2013 und der entsprechende Auslegungsbeschluss vom 10.
Sept. 2020 (Vorlage VO/BV/20 – 1086/20) werden ausgesetzt und nicht weiter
verfolgt, bis rechtskräftig in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren über
die Öffentlichkeit der Ringstraße Strandweg 10 bis 22 entschieden ist.
Finanzielle
Auswirkungen
(+) Keine
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