Sachverhalt/Begründung:
Die
Haushaltsplanung 2022 für die Umlage des Kommunalanteils für die
Niederschlagswasser-beseitigung erfolgte entsprechend der vergangenen Jahre.
In der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land am
22.11.2021 wurde die Hebeliste zur Umlage des Kommunalanteils für die
Niederschlagswasserbeseitigung für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2022 mit
deutlicher Steigerung der Kommunalumlage einstimmig beschlossen.
Danach ergeben sich
für die Gemeinde Elmenhorst-Lichtenhagen Kosten in Höhe
von 59.505,22 Euro,
die 22.205,22 Euro über dem Haushaltsansatz liegen.
Gründe für die
Erhöhung sind:
-
geänderte
Kostenzuordnung der einzelnen Sparten
-
Kostenanteile,
die bisher als „allgemeine Kosten“ eingestuft waren und nunmehr direkt dem
Bereich Niederschlagswasser zugeordnet werden können – Erhöhung bei der Niederschlagswassergebühr
und bei der Kommunalumlage Niederschlagswasser – zugunsten der
Trinkwassergebühr, die bisher über Umlageschlüssel ein Teil dieser Koster
zugeordnet bekam
-
notwendige
Rückstellungen in 2020 für die Entschlammung von Regenrückhaltebecken, die
ausschließlich der Sparte Niederschlagswasser zuzuordnen sind
-
daraus
resultiert beim WWAV per 2020 eine Unterdeckung in Höhe von 600 TEUR bei der
Kommunalumlage, die in die nächste Gebührenkalkulationsperiode 2022-2024 zu
übertragen ist
-
höhere Investitionskosten
im Bereich Niederschlagswasser
-
Die
Erhöhung wirkt nur temporär in der Kalkulationsperiode 2022-2024.
Auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung werden aktuell Mehreinnahmen an Gewerbesteuer erzielt, die über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre liegen. Die Mehrerträge/-einzahlungen können zur Deckung der benötigten Mehrauszahlungen herangezogen werden.
Anlagen
Zustimmung zu einem/einer überplanmäßigen Aufwand/Auszahlung
Beschlussvorschlag:
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |