Ernennung des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Schwaß zum Ehrenbeamten

Betreff
Ernennung des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Schwaß zum Ehrenbeamten
Vorlage
VO/OS/60-1443/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Schwaß im Vorwege am 15.12.2021 zugestimmt hat, wurde Herr Hallier einstimmig hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 18.02.2022 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Schwaß).

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden Ortswehrführer für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Herr Hallier hat am 18.03.2022 den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich bestanden, so dass ihm der Dienstgrad „Brandmeister“ zusteht.

 

 

Hinweise:

Herr Hallier erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 140,00 Euro (siehe Beschluss 48-7/15).

 

An Ermangelung von Kandidaten bleibt die Position des stellvertretenden Ortswehrführers vorerst unbesetzt.

 

Anlagen:

-       Diensteid

-       Ernennungs- und Verleihungsurkunde mit Empfangsbekenntnis

-       Niederschrift über die Wahl des Ortswehrführers der FFw Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Schwaß in Kopie

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Martin Hallier unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß, Ortswehr Schwaß unter gleichzeitiger Verleihung des Dienstgrades „Brandmeister“ für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 29.03.2022 ernannt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

 

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____________entfällt____________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung