Sachverhalt/Begründung:
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes enthält Flächenentwicklungen, die schon über einen längeren Zeitraum diskutiert wurden und für die teilweise schon Aufstellungsbeschlüsse für die Bebauungspläne gefasst wurden (Flächen 1 und 2). Aufgrund des Entwicklungsgebotes des § 8 Abs. 2 BauGB, nach dem die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden müssen, ist hier eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Es handelt sich vorrangig um bisher unbebaute Flächen, für die eine Wohnbauflächenentwicklung vorgesehen ist. Die Geltungsbereiche 3 und 4 umfassen Flächen, für die im Rahmen der Flächennutzungsplanung Umnutzungen vorbereitet werden.
Um die Genehmigungsfähigkeit der Planungsvorhaben zu erreichen, sollen diese Flächen im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung mit den planungsbeteiligten Behörden abgestimmt werden. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Aufstellung eines Umweltberichts.
Im Bauausschuss vom 17.8.2021 wurde die F-Plan-Änderung erörtert und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen.
Anlage: Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§
2 und 5 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB. Die
Änderung umfasst 4 Teilflächen (s. Übersichtsplan) des wirksamen
Flächennutzungsplanes in der Fassung der 7. Änderung mit folgenden Planungszielen:
Geltungsbereich 1:
Vorrangige
Ausweisung von Wohnbauflächen an der nördlichen Gemeindegrenze, westlich der L
132. Die Ausweisung erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 24 „Am Schwanen-Soll“.
Geltungsbereich 2:
Erweiterung der
Wohnbauflächen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23
„An der Beke“ in Papendorf.
Geltungsbereich 3:
Umwidmung einer
Waldfläche in einen Bestattungswald westlich der Ortslage Groß Stove.
Geltungsbereich 4:
Ausweisung einer
gewerblichen Baufläche für Flächen, die aktuell bereits im Außenbereich gewerblich
genutzt oder absehbar nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, im Bereich
westlich des Gutshofes Groß Stove.
Die
Geltungsbereiche der 8. Änderung umfassen die o.g. Flächen entsprechend dem
Übersichtsplan in der Anlage. Die Anlagen sind
Bestandteil des Beschlusses.
3. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt gemacht.
Finanzielle
Auswirkungen ( X ) Keine.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt direkt durch die
Grundstückseigentümer/Investoren.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |