Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen zur neuen Leistungsvereinbarung für die Kindertagesförderung in der Kindertagesstätte "Speelhus an de Rotbäk" in der Gemeinde Lambrechtshagen ab dem 01.01.2022

Betreff
Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen zur neuen Leistungsvereinbarung für die Kindertagesförderung in der Kindertagesstätte "Speelhus an de Rotbäk" in der Gemeinde Lambrechtshagen ab dem 01.01.2022
Vorlage
VO/OS/70-0956/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Gemäß § 24 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Leistungsvereinbarung). Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.

 

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Institut Lernen und Leben e. V. (ILL) als Träger der Kindertageseinrichtungen „Speelhus an de Rotbäk“ in Lambrechtshagen nach Antrag durch den Träger mit Wirkung ab dem 01.01.2022 Entgeltverhandlungen zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Lambrechtshagen durchgeführt.

 

Diese Entgeltverhandlungen wurden erforderlich, da der Träger der Einrichtung gewechselt hat. Neuer Träger ist das Institut Lernen und Leben e. V.

 

Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die vom ILL vorgelegten Unterlagen geprüft.

 

Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind leistungsbezogene Kalkulationen

(Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2).

Für die Leistungsvereinbarung wurde eine Laufzeit von zwölf Monaten verhandelt, mit Beginn 01.01.2022.

 

Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen bedarf es eines Beschlusses über das Einvernehmen zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landkreis Rostock) und der Gemeinde Lambrechtshagen.

Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Lambrechtshagen keine zusätzlichen Kosten, da auf Grund der Pauschalierung der Gemeindeanteil pro Kind ab dem 01.01.2022 auf monatlich 167,38 Euro festgelegt ist.

Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der Kindertageseinrichtung „Speelhus an de Rotbäk“ in Lambrechtshagen haben sich nach der Entgeltverhandlung wie folgt geändert:

 

Einrichtung

bisherige Entgelte

neu verhandelte Entgelte

Krippe ganztags

1.059,55 €

1.102,22 €

Krippe Teilzeit

635,73 €

661,33 €

Kippe halbtags

423,82 €

440,89 €

Kiga ganztags

636,70 €

730,40 €

Kiga Teilzeit

382,02 €

438,24 €

Kiga halbtags

254,68 €

292,16 €

Hort ganztags

316,72 €

363,89 €

Hort Teilzeit

190,03 €

218,33 €

 

Die Differenz zu den Gemeindeanteilen von monatlich 167,38 Euro pro Platz tragen der Landkreis Rostock mit 45,5 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 %.

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung in der Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 für die Kita „Speelhus an der Rotbäk“ in Lambrechtshagen zu entscheiden.

 

Anlagen

1. Kostenkalkulation

2. Leistungsbeschreibung

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen erteilt ihr Einvernehmen zur neuen Leistungsvereinbarung ab 01.01.2022 für die Kindertagesförderung in der Kindertagesstätte „Speelhus an de Rotbäk“ in der Gemeinde Lambrechtshagen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine, da der Festbetrag i. H. v. 167,38 Euro pro Kind im Haushalt bereits bei der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt wurde.

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung