Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 24 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen
Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Vereinbarung über den Betrieb
der Kindertageseinrichtungen (Leistungsvereinbarung). Mit den Vereinbarungen
werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte
Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen
festgelegt.
Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger
der öffentlichen Jugendhilfe und dem Institut Lernen und Leben e. V. (ILL) als
Träger der Kindertageseinrichtungen „Speelhus an de Rotbäk“ in Lambrechtshagen
nach Antrag durch den Träger mit Wirkung ab dem 01.01.2022 Entgeltverhandlungen
zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Lambrechtshagen durchgeführt.
Diese Entgeltverhandlungen wurden erforderlich, da der Träger der
Einrichtung gewechselt hat. Neuer Träger ist das Institut Lernen und Leben e.
V.
Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die
vom ILL vorgelegten Unterlagen geprüft.
Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind
leistungsbezogene Kalkulationen
(Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Für die Leistungsvereinbarung wurde eine Laufzeit von zwölf Monaten
verhandelt, mit Beginn 01.01.2022.
Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V über den Betrieb von
Kindertageseinrichtungen bedarf es eines Beschlusses über das Einvernehmen
zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landkreis
Rostock) und der Gemeinde Lambrechtshagen.
Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Lambrechtshagen keine zusätzlichen
Kosten, da auf Grund der Pauschalierung der Gemeindeanteil pro Kind ab dem
01.01.2022 auf monatlich 167,38 Euro festgelegt ist.
Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der
Kindertageseinrichtung „Speelhus an de Rotbäk“ in Lambrechtshagen haben sich
nach der Entgeltverhandlung wie folgt geändert:
Einrichtung |
bisherige
Entgelte |
neu
verhandelte Entgelte |
Krippe ganztags |
1.059,55 € |
1.102,22 € |
Krippe Teilzeit |
635,73 € |
661,33 € |
Kippe halbtags |
423,82 € |
440,89 € |
Kiga ganztags |
636,70 € |
730,40 € |
Kiga Teilzeit |
382,02 € |
438,24 € |
Kiga halbtags |
254,68 € |
292,16 € |
Hort ganztags |
316,72 € |
363,89 € |
Hort Teilzeit |
190,03 € |
218,33 € |
Die Differenz zu den Gemeindeanteilen von monatlich 167,38 Euro pro
Platz tragen der Landkreis Rostock mit 45,5 % und das Land
Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 %.
Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum
Abschluss der Leistungsvereinbarung in der Zeit vom 01.01.2022 bis zum
31.12.2022 für die Kita „Speelhus an der Rotbäk“ in Lambrechtshagen zu
entscheiden.
Anlagen
1. Kostenkalkulation
2. Leistungsbeschreibung
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Lambrechtshagen erteilt ihr Einvernehmen zur neuen
Leistungsvereinbarung ab 01.01.2022 für die Kindertagesförderung in der
Kindertagesstätte „Speelhus an de Rotbäk“ in der Gemeinde Lambrechtshagen
Finanzielle
Auswirkungen
Keine, da der Festbetrag i. H. v. 167,38 Euro pro Kind im Haushalt
bereits bei der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt wurde.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |