Sachverhalt:
Für den Neubau der
Schulsporthalle in Papendorf ergibt sich derzeit folgender Bautenstand:
- Bohrpfahlgründung
abgeschlossen
- Köcher- und Streifenfundamente
hergestellt
- Einbau Regenwasser- und
Schmutzwasserkanal einschl. Schächte
- Einbau Tragschicht Zufahrt und
Parkplatz.
Die Arbeiten liegen
aktuell im Bauzeitenplan. Gleiches gilt für die Ausschreibungen der einzelnen
Lose.
Mit dem Fachbereich
Sport der Warnowschule Papendorf erfolgt aktuell eine Abstimmung zur
Ausstattung der Schulsporthalle mit Ausstattungsgegenständen.
Von den insgesamt 27
Losen wurden bisher in 14 Losen die Aufträge erteilt. Gegenüber der
Kostenberechnung vom November 2020 ergeben sich gegenwärtig inklusive der
geschlossenen Nachtragsvereinbarungen folgende Mehrkosten:
Kosten erteilte Aufträge (Nov.
2020) 3.505.089,80 €
Aufträge inkl. Nachträge 3.812.036,49
€
Mehrkosten 306.946,69 €
Eine Aufstellung der
Kosten in den einzelnen Losen ist als Anlage beigefügt.
In der
Baugenehmigung ist als Auflagen festgelegt, dass für Menschen mit
eingeschränktem Hörvermögen ein gesondertes Übertragungssystem (Hörschleife
oder Audio-Diskriptionsanlage) vorzusehen ist. Weiterhin steht auch noch die
Videoüberwachung des Außengeländes im Raum.
Über beide Punkte
ist noch keine abschließende Stellungnahme im Schul- und Bauhofausschuss
getroffen worden. Im Leistungsverzeichnis des Loses Elektroinstallation sind
sowohl das Übertragungssystem als auch die Videoüberwachung enthalten.
Zu beiden Punkten ist im Ausschuss zu beraten und das
weitere Vorgehen festzulegen.
Für die
Außensportanlagen sind im Haushalt 20 TEUR (HH-Rest 2021) für
Planungsleistungen eingestellt. Mit dem Planungsbüro PLAN AKZENT Rostock wurde
am 14.01.2020 ein Auftrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie
geschlossen (Kosten 5.950,- Euro). Ziel der Studie ist die Klärung, ob es
aufgrund der Lage der Außensportanlagen eine Erfolgsaussicht für die Erteilung
einer Baugenehmigung gibt. Weiterhin sollte geprüft werden, ob durch die
anstehenden Bodenverhältnisse spezielle Gründungen oder Bauweisen notwendig
sind. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse können realistische Kosten für die
Herstellung der Außensportanlagen ermittelt werden.
Leistungen aus dem
Vertrag wurden bisher nicht erbracht, da dieser seit Frühjahr 2020 ruht. Nach
Rücksprache mit dem Planungsbüro können die Leistungen erbracht werden, wenn
seitens des Auftraggebers die Freigabe erfolgt.
Es ist im Ausschuss zu beraten, wie hier weiter verfahren werden soll?
Anlagen:
Kostenstand Aufträge 09.02.2022