Sachverhalt/Begründung:
Beim Fuhrpark des Bauhofes ist vorgesehen, im Jahr 2022 einen alten T5 Kastenwagen zu ersetzen. Durch den permanenten Einsatz ist das oben genannte Fahrzeug in seiner Substanz verschlissen und wird zunehmend reparaturanfällig, so dass längere und häufigere Werkstattaufenthalte nicht zu vermeiden sind. Die bestehende Kastenform ist für den täglichen Arbeitseinsatz nicht effektiv.
Die daraus resultierenden Ausfallzeiten und die hohen Kosten für die Reparatur von Altfahrzeugen sind im Sinne einer wirtschaftlichen und ressourcenverantwortlichen Betriebsführung nicht tragbar und sollten daher vermieden werden.
Um wirtschaftlich und effizient die anliegenden Aufgaben des Bauhofes in vollem Umfang zu bewältigen, wird die Anschaffung eines Multicars vorgeschlagen. Dieser soll die Optimierung der Arbeitsabläufe unterstützen.
Die Anschaffung eines Multicars bietet folgende Vorteile für die Umsetzung der Arbeitsleistung des Bauhofes:
•
Zeitersparnis durch Trägerfahrzeug: Möglichkeit, eine
Geschwindigkeit von 90 km/h zu fahren, um schnell die vorgegebenen Einsatzorte
zu erreichen (aktuell fahren die vorhandenen Großfahrzeuge 35 km/h)
•
erweiterte Zuladung-Verringerung von Leerfahrten: maximal
können 2,4 t Nutzlast zugeladen werden (aktuell können maximal 650 kg mit einer
Fuhre transportiert werden)
•
Gesamtzuggewicht von bis zu 7,5 t
•
große Vielfalt an Anbaugeräten: Wintertechnik,
Schlegelmäher mit 4m Reichweite, Straßenbürste
•
großes Staufach für Geräte (es können Kettensägen,
Sensen, u.ä. transportiert werden)
•
Sperrdifferential für Anbaugeräte: Umkippen des Fahrzeugs
wird dadurch verhindert
•
Kompakte Größe, kleiner Wendekreis: Befahren von
Bürgersteigen und Radwegen vereinfacht möglich
•
3-Seiten-Kipper: Ladefläche kann nach hinten, links und
rechts gekippt werden, Arbeitserleichterung für die Mitarbeiter durch leichte
Zugänglichkeit (aktuell werden die Zuladungen auf den Fahrzeugen manuell
abgeschippt)
•
Komfort-Hydraulik: das Fahren mit hohen Drehzahlen ist
nicht notwendig, somit ist ein umweltschonendes Arbeiten möglich
•
4x4 Allrad-Antrieb: Befahren von unwegsamen Gelände
möglich (abschaltbar- Einsparung von Kraftstoff)
•
Hydraulik-Komfort-Bedienung: das Fahrzeug erkennt die
Anbaugeräte selbständig
Alternativ zum Kauf des Fahrzeugs sind grundsätzlich
Leasing und Miete denkbar. Verwaltungsseitig wurden alle Beschaffungsvarianten
geprüft. Als Ergebnis war festzustellen, dass Leasing die beste Variante für
den Bauhof des Amtes Warnow-West darstellt. Bereits im vergangenen Jahr wurden
Fahrzeuge für den Bauhof geleast und dies konnte bisher als positiv bewertet
werden.
Durch den Bauhofleiter wurden deshalb Angebote für das
Leasing eines Multicars eingeholt. Der Multicar wird in Bereichen zum Einsatz
kommen, in denen das Fahrzeug einer stärkeren Beanspruchung ausgesetzt ist.
Nach Beendigung des Leasingvertrages werden laut Angebot bei der Rückgabe des
Fahrzeuges keine weiteren Kosten für die Beseitigung von eventuellenSchäden
entstehen. Somit kann der finanzielle Nachteil gegenüber einem Direktkauf als
gering angesehen werden.
Für
2022 war der Abschluss eines Leasingvertrages für einen weiteren Transporter
geplant. Dafür stehen 5,0 TEUR im Haushalt zur Verfügung.
Für den Multicar werden lt, Angebot 1.355,00 EUR monatlich benötigt, mithin insgesamt 13.550 EUR für die maximal verbleibenden 10 Monate in 2022 bei Beginn des Leasingvertrages zum 01.03.2022. Die gegenüber der Planung zusätzlich benötigten 8,5 TEUR können aus Reparaturkosten (11403.5235) zur Deckung bereitgestellt werden, so dass der Abschluss des Leasingvertrages aus dem laufenden Budget finanziert werden kann. Zusätzlich soll der Ersatz eines weiteren Transporters in 2023 um ein Jahr nach hinten verschoben werden.
Anlagen
3 Angebote
Leasingvertrag
Beschlussvorschlag:
Der Schul-und
Bauhofausschuss beschließt den Abschluss eines Leasingvertrages zur Beschaffung
eines Multicar und die Aussonderung des T5 Kastenwagens DBR-DF 469.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Ausschussvorsitzender |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |