Aufstellung Bebauungsplan Nr. 13 „Biogasanlage Stäbelow“ und Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stäbelow

Betreff
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 13 „Biogasanlage Stäbelow“ und Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stäbelow
Vorlage
VO/BV/40-0821/2022
Aktenzeichen
III 111
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 13 soll auf dem Gelände der Agrarproduktion Stäbelow GmbH eine Biogasanlage planungsrechtlich vorbereitet werden. Es wird beabsichtigt, die anfallende Gülle und den Feinmist des landwirtschaftlichen Betriebes als Ausgangssubstrat für die Biogasanlage zu nutzen. Dadurch entfällt die sonst übliche Anlieferung sowie das damit einhergehende Verkehrsaufkommen.

Dadurch, dass die anfallende Gülle und der Feinmist direkt weiterverwendet werden können und nicht wie bisher in offenen Lagunen zwischengelagert werden, ist mit einer erheblichen Verringerung der Geruchsimmissionen zu rechnen. Zukünftig wird das Substrat in einem komplett abgedeckten Endlager untergebracht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Stäbelow als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB angepasst. Der Flächennutzungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert.

Da die Zufahrt für Bauvorhaben gesichert sein muss, soll diese bereits auf Bauleitplanungsebene berücksichtigt werden. Die Zufahrt muss über das Gelände des benachbarten Landwirtschaftsbetriebes erfolgen.

 

Nach Vorstellung und Beratung in zwei Bauausschusssitzungen wird der Gemeindevertretung Stäbelow empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Anlagen:

  1. B-Plan Geltungsbereich
  2. Präsentation

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 mit der Gebietsbezeichnung „Biogasanlage Stäbelow“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 1,5 ha befindet sich im Norden der Ortslage Stäbelow. Er ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).

2.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes “Biogasanlage Stäbelow“.

3.    Die Gemeinde verfolgt das Ziel, eine Biogasanlage planungsrechtlich vorzubereiten. Dazu soll ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ ausgewiesen werden.

4.    Die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 13 erfolgt durch das Planungsbüro AEV Energy GmbH. Sämtliche mit der Planung verbundenen Kosten trägt der Antragssteller des Vorhabens (Agrarenergie Stäbelow UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG). Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten.

5.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Finanzielle Auswirkungen                                         ( X ) Keine. Der Investor beauftragt den Planer direkt.

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung