Sachverhalt/Begründung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 13 soll auf dem Gelände der Agrarproduktion Stäbelow GmbH eine Biogasanlage
planungsrechtlich vorbereitet werden. Es wird beabsichtigt, die anfallende
Gülle und den Feinmist des landwirtschaftlichen Betriebes als Ausgangssubstrat
für die Biogasanlage zu nutzen. Dadurch entfällt die sonst übliche Anlieferung
sowie das damit einhergehende Verkehrsaufkommen.
Dadurch, dass die
anfallende Gülle und der Feinmist direkt weiterverwendet werden können und
nicht wie bisher in offenen Lagunen zwischengelagert werden, ist mit einer
erheblichen Verringerung der Geruchsimmissionen zu rechnen. Zukünftig wird das
Substrat in einem komplett abgedeckten Endlager untergebracht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 ist im
Flächennutzungsplan der Gemeinde Stäbelow als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3
BauGB angepasst. Der Flächennutzungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 13 BauGB geändert.
Da die Zufahrt für Bauvorhaben gesichert sein muss, soll diese bereits
auf Bauleitplanungsebene berücksichtigt werden. Die Zufahrt muss über das
Gelände des benachbarten Landwirtschaftsbetriebes erfolgen.
Nach Vorstellung und Beratung in zwei Bauausschusssitzungen
wird der Gemeindevertretung Stäbelow empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zu
fassen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 mit der Gebietsbezeichnung „Biogasanlage
Stäbelow“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Größe von ca. 1,5
ha befindet sich im Norden der Ortslage Stäbelow. Er ist der beigefügten
Übersichtskarte zu entnehmen (Anlage).
2.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die
Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
“Biogasanlage Stäbelow“.
3.
Die
Gemeinde verfolgt das Ziel, eine Biogasanlage planungsrechtlich vorzubereiten.
Dazu soll ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung
„Biogasanlage“ ausgewiesen werden.
4.
Die
Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 13 erfolgt durch das Planungsbüro AEV
Energy GmbH. Sämtliche mit der Planung verbundenen Kosten trägt der
Antragssteller des Vorhabens (Agrarenergie Stäbelow UG (haftungsbeschränkt)
& Co. KG). Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten.
5.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen (
X ) Keine. Der Investor beauftragt
den Planer direkt.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |