Sachverhalt/Begründung:
Der Antragsteller
bzw. Investor bietet die Übernahme aller Kosten für das Bauleitplanverfahren
an. Dafür ist ein Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag (SBV) zur Übernahme
der Planungskosten erarbeitet und dem Investor zur Abstimmung vorgelegt worden.
Der Antragsteller beauftragt auf eigenen Wunsch hin das Planungsbüro direkt,
die Bezahlung läuft nicht über den Gemeindehaushalt. Der Investor verpflichtet
sich, der Gemeinde eine Aufstellung zum Umfang der angefallenen Gesamtkosten zu
übergeben, damit die Gemeinde in die Lage versetzt wird, das
Bauleitplanverfahren im Jahresabschluss abzubilden.
Im Bauausschuss vom
24.11.2021 und 26.02.2022 wurde das Vorhaben vorgestellt. Der Ausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss für einen städtebaulichen
Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zu fassen.
Anlage städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt den Städtebaulichen Vertrag
zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
13 Sondergebiet „Biogasanlage“ sowie der Anpassung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Stäbelow entstehenden Kosten durch den Investor als Direktvertrag
siehe Anlage.
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Keine. Die Planung wird direkt vom
Antragsteller/Investor beauftragt und bezahlt.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |