Sachverhalt:
Im September 2021 erfolgte anhand des Vorentwurfs die frühzeitige
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Alle Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden
durch die Planerin Frau Kühn ausgewertet und in der Entwurfserarbeitung
berücksichtigt.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt wird
hiermit über den vorliegenden Entwurfsplan sowie die Begründung (Anlage 1, 2)
zum Bebauungsplan beraten um für den im nächsten Schritt beabsichtigten
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss eine Empfehlung an den Hauptausschuss am
24.02.2022 sowie an die Gemeindevertretung am 17.03.2022 abzugeben.
Im nächsten Verfahrensschritt wird die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit
durchgeführt.
Anlagen:
Anlage 1 Entwurf B-Plan Nr. 22
Anlage 2 Begründung B-Plan Nr. 22