Widmung einer Gemeindestraße in Buchholz, Gemarkung Buchholz, Flur 1, Flurstück 181/49

Betreff
Widmung einer Gemeindestraße in Buchholz, Gemarkung Buchholz, Flur 1, Flurstück 181/49
Vorlage
VO/BV/80-0655/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Widmung ist die Verfügung des Straßenbaulastträgers, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält. Die Gemeinde ist für den benannten Bereich auch Eigentümer.

 

Durch die Widmung wird die öffentlich-rechtliche Indienststellung und die Verkehrssicherungspflicht verbindlich im Umfang der Widmung festgelegt. Nutzungsbeschränkungen gibt es dort nicht.

 

Die straßenrechtliche Beurteilung zu diesem Fall vom 29.10.21 wird zur Kenntnis gegeben.

 

 

Anlagen

Widmungsverfügung und Übersichtskarte

Straßenrechtliche Beurteilung vom 29.10.2021

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt die Widmung des Straßenbereiches der Gemarkung Buchholz, Flur 1, Flurstück 181/49.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, unmittelbar aus der Widmung erwachsen keine finanziellen Verpflichtungen

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung