Problembeschreibung/Begründung:
Die
Haushaltsplanung 2022 für die Umlage des Kommunalanteils für die
Niederschlagswasserbeseitigung erfolgte entsprechend der vergangenen Jahre. In
der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser Rostock-Land am 22.11.2021
wurde die Hebeliste zur Umlage des Kommunalanteils für die
Niederschlagswasserbeseitigung für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2022 mit
deutlicher Steigerung der Kommunalumlage einstimmig beschlossen. Danach ergeben
sich für die Gemeinde Stäbelow Kosten in Höhe von 38.132,49 Euro, die 14.432,49
Euro über dem Haushaltsansatz liegen. Gründe für die Erhöhung sind:
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geänderte
Kostenzuordnung der einzelnen Sparten
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Kostenanteile,
die bisher als „allgemeine Kosten“ eingestuft waren und nunmehr direkt dem
Bereich Niederschlagswasser zugeordnet werden können – Erhöhung bei der
Niederschlagswassergebühr und bei der Kommunalumlage Niederschlagswasser –
zugunsten der Trinkwassergebühr, die bisher über Umlageschlüssel ein Teil
dieser Koster zugeordnet bekam
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notwendige
Rückstellungen in 2020 für die Entschlammung von Regenrückhaltebecken, die
ausschließlich der Sparte Niederschlagswasser zuzuordnen sind
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daraus
resultiert beim WWAV per 2020 eine Unterdeckung in Höhe von 600 TEUR bei der
Kommunalumlage, die in die nächste Gebührenkalkulationsperiode 2022-2024 zu
übertragen ist
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höhere
Investitionskosten im Bereich Niederschlagswasser
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Die
Erhöhung wirkt nur temporär in der Kalkulationsperiode 2022-2024.
Auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung werden aktuell Mehreinnahmen an Gewerbesteuer erzielt, die über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre liegen. Die Mehrerträge/-einzahlungen können zur Deckung der benötigten Mehrauszahlungen herangezogen werden.
Anlagen
Zustimmung zu einem/einer überplanmäßigen Aufwand/Auszahlung
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt eine überplanmäßige Ausgabe
im Produktsachkonto 54100-525440 über 14.432,49 Euro für den Kommunalanteil der
Regenwasserkanalbenutzungsgebühren.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |