Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Errichtung eines Löschwasserhydranten

Betreff
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Errichtung eines Löschwasserhydranten
Vorlage
VO/OS/80-0654/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

 

Im Rahmen der Baumaßnahme „Neubau Buswendeschleife Regenentwässerung Ziesendorf“ entschloss sich die Gemeinde für die Errichtung eines Löschwasserhydranten der Kategorie Fc, um ihrer Pflicht ausreichend Löschwasser vorzuhalten, nachzukommen.

 

Die Kosten für die Errichtung des Löschwasserhydranten belaufen sich gemäß Angebot der Nordwasser GmbH auf 8.002,44 Euro. Eine konkrete Endabrechnung wird seitens der Nordwasser GmbH auf Basis der Schlussrechnung des Baubetriebes inklusive des Koordinierungs- und Finanzaufwandes erstellt.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Gemeindevertretung für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit ein Gesetz, die Hauptsatzung oder ein Beschluss der Gemeindevertretung nichts anderes bestimmt. Für die Zustimmung einer außer- oder überplanmäßigen Ausgabe/Aufwand hat die Gemeindevertretung in der Hauptsatzung bestimmt, dass der Bürgermeister bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 5.000,00 Euro die Entscheidung trifft. Darüber hinaus ist die Gemeindevertretung zuständig. Aus diesem Grunde muss die Gemeindevertretung die außerplanmäßige Auszahlung beschließen.

 

Anlagen:

-       Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Ziesendorf beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 8.002,44 Euro im Produktsachkonto 80/126/082 zur Finanzierung des Neubaus eines Löschwasserhydranten der Kategorie Fc in der Doberaner Straße/Kiesweg (Buswendeschleife).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung“)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung