Beratung zur neuen Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätte Lichtenhagen

Betreff
Beratung zur neuen Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätte Lichtenhagen
Vorlage
BE/BV/20-1260/2022
Art
Beratungsvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) im Jahr 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechtes (jPöR), somit der Gemeinden, neu gefasst und damit die Erhebung der Umsatzsteuer auf bestimmte Einnahmen der jPöR ab dem 1. Januar 2017 neu geregelt. Durch eine Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 UStG war es den jPöR möglich, gegenüber dem Finanzamt zu erklären, das neue Recht erst ab dem 1. Januar 2021 anwenden zu wollen (Optionsfrist). Gemäß Beschluss Nr. 39-8/16 der Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen, wurde eine derartige Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben. Mit der Corona-Pandemie bedingten Einführung des Absatzes 22a in das UStG, gilt die Optionserklärung nunmehr auch für alle Leistungen nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 01. Januar 2023.

 

Die Überlassung von Sportanlagen an Endnutzer stellt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung dar. Aus diesem Grund muss die Benutzungs- und Entgeltordnung geändert werden. Weiterhin soll die nicht vollziehbare Vereinbarung zur Abrechnung der Flutlichtanlage gestrichen werden. Zusätzlich erfolgt eine Korrektur einer Regelung zu ganztägigen Überlassungen.

 

Umsatzsteuer:

 

Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage der Vereine im Rahmen der Corona-Pandemie, sollen die Nutzungsentgelte unverändert fortgelten. Dies hat zur Folge, dass die gewählte Formulierung eine Reduzierung der netto Nutzungsentgelte darstellen würde. Aufgrund der derzeitigen Vermietung an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, welche bis 2024 andauern soll, wird vorerst mit keinem Einnahmenrückgang zu den Jahren vor der Pandemie gerechnet.

 

Abrechnung Flutlichtanlage:

 

Eine Abrechnung der Flutlichtanlage würde die Ablesung des Zählers vor und nach jeder Nutzung beuteten. Aufgrund eines nicht vorhandenen Hallenwartes kann dies nicht gewährleistet werden. Eine Ablesung durch die jeweiligen Nutzer hat sich als nicht praktikabel dargestellt, da es mehrfach zu enormen Differenzen gekommen ist, welche nicht aufgeklärt werden konnten. Eine pauschale Umlage auf die jeweiligen Nutzer ist ebenfalls nicht möglich, da nicht erklärt werden kann, ab wann ein Nutzer die Flutlichtanlage in welchem Umfang nutzt. Für die Zukunft könnte geprüft werden, ob die Installation eines Münzsystems zweckmäßig erscheint.

 

Ganztätige Überlassung:

 

Es wurde bislang unter § 15 Nr. 4 aufgeführt, dass für die Durchführung von Wettkämpfen, Trainingslagern und anderen Veranstaltungen bis zu 5 Stunden ein Entgelt erhoben wird. In der Übersichtstabelle wird jedoch ein ganztägiges Entgelt dargestellt. Demnach soll der Verweis auf 5 Stunden gestrichen werden.

 

Weiterhin erfolgt eine redaktionelle Korrektur in der fortlaufenden Nummerierung in § 15.

 

Die Empfehlung an die Gemeindevertretung soll eine Klarstellung beinhalten, dass der Vereinsraum nicht der öffentlichen Nutzung unterliegt, allerdings durch die Gemeinde für die Angebote an die Bürgerinnen und Bürger genutzt wird (Kulturgruppen, gemäß noch zu beschließenden Regelungen für das Gemeindezentrum Elmenhorst).

 

Grundsätzlich soll die Benutzungs- und Entgeltordnung in Nutzungs- und Entgeltordnung umbenannt werden. Dies würde eine Angleichung der Namensgebungen für gleichartige Ordnungen bedeuten (Gemeindezentrum). Die Änderung ist in dem vorliegenden Entwurfstext noch nicht berücksichtigt.

 

Anlagen:

Kalkulation Sportstätte

Entwurf Benutzungs- und Entgeltordnung

 

 

Empfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt die vorliegende Benutzungs- und Entgeltordnung zu beschließen.

 

Die Nutzung des Vereinsraumes durch die Gemeinde für öffentliche Veranstaltungen ist durch die Regelung nicht ausgeschlossen.

 

Eine Umbenennung in Nutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätte Lichtenhagen wird befürwortet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) keine

Die Empfehlung stellt noch keine Änderung dar.