Sachverhalt:
Bei der jährlichen
Hauptuntersuchung der Spielgeräte durch den Sachverständigen der TECOM Consult
und Ingenieurgesellschaft mbH wurde festgestellt, dass die Fundamente des
Rutschturmes auf dem Hügel des Schulhofes freiliegen und eine Unfallgefahr
darstellen. Daraufhin musste der Rutschturm gesperrt werden und es sollen
geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Freilegen der Fundamente und das
Abrutschen des Bodens zu verhindern.
Durch die starke
Nutzung der Anlage konnte bisher kein Rasenwuchs, trotz mehrmaliger Ansaat, auf
dem Hügel erfolgen. Durch die Verwurzelung des Bodens wird ein Bodenabtrag
verhindert und der Hügel bleibt in seiner modellierten Form.
Die erfolgten
Bodenauffüllungen durch den Bauhof im Bereich der Fundamente des Rutschturmes
wurden immer wieder innerhalb kürzester Zeit infolge der hohen Frequentierung
des Hügels abgetragen.
Durch den
Sachverständigen für Spielplatzsicherheit der Fa. Spiel und Raum aus Tessin
wurden Möglichkeiten aufgezeigt, die einen Bodenabtrag verhindern. Dieses wären
die Verlegung eines Teppichvliesbelages oder von Rasengitterplatten aus
Gummigranulat auf der Hügelfläche.
Der
Teppichvliesbelag ist ähnlich des Belages auf dem Spielfeld des Sportplatzes in
Lichtenhagen und bietet sich vor allem für ebene und leicht gesenkte Flächen
an. Der Einsatz erfolgt größtenteils im Sportbereich. Für Hangsicherungen ist
der Teppichvlies nur bedingt geeignet.
Die
Rasengitterplatten bilden ein begrünbares Fallschutzsystem, dass auch in
hügligen Bereichen zum Einsatz kommt. Dabei werden die einzelnen Platten auf
der Fläche verlegt und miteinander verbunden. Die Kammern der Platten werden
mit Boden verfüllt. Anschließend erfolgt die Rasenansaat. Die Vorteile sind
eine Minimierung von Verletzungsrisiken, eine dauerhafte Flächenbegrünung, eine
rutschhemmende Befestigung auch bei Nässe und der geringe Wartungsaufwand.
Für die dauerhafte
Befestigung der Hügelfläche hat die Fa. Spiel und Raum ein Kostenangebot
erstellt. Danach wird die Maßnahme ca. 5.650,- Euro kosten.
Im Bauausschuss ist
zu beraten, ob grundsätzlich eine Hügelbefestigung mit Rasengitterplatten erfolgen
oder Oberboden immer wieder aufgefüllt werden soll. Hierfür ist aber eine
tägliche Kontrolle des Hügels erforderlich, ob die Fundamente ausreichend mit
Boden bedeckt sind. Die Arbeiten sind durch den Bauhof auszuführen.
Entscheidung
Bauausschuss:
O Die Hügelbefestigung soll mit
Rasengitterplatten erfolgen
O Die Hügelbefestigung soll nicht mit
Rasengitterplatten erfolgen. Der Bauhof wird fehlenden
Oberboden auffüllen.
Anlagen:
Rutschturm, Rasengitterplatten, Teppichvlies