Rutschturm Schulhof Grundschule Lichtenhagen

Betreff
Rutschturm Schulhof Grundschule Lichtenhagen
Vorlage
IV/BV/20-1255/2022
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Bei der jährlichen Hauptuntersuchung der Spielgeräte durch den Sachverständigen der TECOM Consult und Ingenieurgesellschaft mbH wurde festgestellt, dass die Fundamente des Rutschturmes auf dem Hügel des Schulhofes freiliegen und eine Unfallgefahr darstellen. Daraufhin musste der Rutschturm gesperrt werden und es sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um das Freilegen der Fundamente und das Abrutschen des Bodens zu verhindern.

Durch die starke Nutzung der Anlage konnte bisher kein Rasenwuchs, trotz mehrmaliger Ansaat, auf dem Hügel erfolgen. Durch die Verwurzelung des Bodens wird ein Bodenabtrag verhindert und der Hügel bleibt in seiner modellierten Form.

Die erfolgten Bodenauffüllungen durch den Bauhof im Bereich der Fundamente des Rutschturmes wurden immer wieder innerhalb kürzester Zeit infolge der hohen Frequentierung des Hügels abgetragen.

Durch den Sachverständigen für Spielplatzsicherheit der Fa. Spiel und Raum aus Tessin wurden Möglichkeiten aufgezeigt, die einen Bodenabtrag verhindern. Dieses wären die Verlegung eines Teppichvliesbelages oder von Rasengitterplatten aus Gummigranulat auf der Hügelfläche.

Der Teppichvliesbelag ist ähnlich des Belages auf dem Spielfeld des Sportplatzes in Lichtenhagen und bietet sich vor allem für ebene und leicht gesenkte Flächen an. Der Einsatz erfolgt größtenteils im Sportbereich. Für Hangsicherungen ist der Teppichvlies nur bedingt geeignet.

Die Rasengitterplatten bilden ein begrünbares Fallschutzsystem, dass auch in hügligen Bereichen zum Einsatz kommt. Dabei werden die einzelnen Platten auf der Fläche verlegt und miteinander verbunden. Die Kammern der Platten werden mit Boden verfüllt. Anschließend erfolgt die Rasenansaat. Die Vorteile sind eine Minimierung von Verletzungsrisiken, eine dauerhafte Flächenbegrünung, eine rutschhemmende Befestigung auch bei Nässe und der geringe Wartungsaufwand.

Für die dauerhafte Befestigung der Hügelfläche hat die Fa. Spiel und Raum ein Kostenangebot erstellt. Danach wird die Maßnahme ca. 5.650,- Euro kosten.

Im Bauausschuss ist zu beraten, ob grundsätzlich eine Hügelbefestigung mit Rasengitterplatten erfolgen oder Oberboden immer wieder aufgefüllt werden soll. Hierfür ist aber eine tägliche Kontrolle des Hügels erforderlich, ob die Fundamente ausreichend mit Boden bedeckt sind. Die Arbeiten sind durch den Bauhof auszuführen.

 

Entscheidung Bauausschuss:

 

                O Die Hügelbefestigung soll mit Rasengitterplatten erfolgen

 

                O Die Hügelbefestigung soll nicht mit Rasengitterplatten erfolgen. Der Bauhof wird fehlenden

                    Oberboden auffüllen.

 

Anlagen:

Rutschturm, Rasengitterplatten, Teppichvlies