Sachverhalt/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 31.01.2022 den Jahresabschluss der Gemeinde
Papendorf zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss
inkl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser
Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung in seiner Sitzung am
31.01.2022 empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 i.
d. F. vom 31.01.2022 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen (alle nur elektronisch)
Anlagenübersicht
Forderungsübersicht
Verbindlichkeitenübersicht
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen
Ausgeübte Wahlrechte in Bezug
auf die Erfassung und Bewertung
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit Bestätigungsvermerk (nur
elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2018 i.d F. vom 31.01.2022 fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 131.339,07 EUR wird gemäß § 44
Abs. 4 GemHVO-Doppik i.d.F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per 31.12.2018 11.463.786,10
EUR
Eigenkapital per 31.12.2018 7.130.337,43
EUR
Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung 2018 (Nr. 31) 131.339,07
EUR
Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag
in der Finanzrechnung 2018 (Nr. 40) 39.230,81
EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik i.d.F. vom 23. Juli 2019 ist
gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |