Beschluss zur Annahme einer Spende

Betreff
Beschluss zur Annahme einer Spende
Vorlage
VO/OS/50-0583/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

In § 44 Abs. 4 KV M-V ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt.

 

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgaben beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch die Bürgermeisterin oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

 

Über die Annahme oder Vermittlung der Spende entscheidet die Gemeindevertretung, soweit die Zuwendung die Wertgrenze von 1.000,00 EUR überschreitet.

 

Die Bürgermeisterin hat das Angebot des Geschäftsführers Herrn Holger Jonas von der Firma Asperi GmbH entgegengenommen, der Gemeinde eine Sachspende in Form einer Geschwindigkeits-Anzeigetafel (Firma: Sierzega Elektronik GmbH, Typ: GR33C) mit diversem Zubehör zu einem Wert von 1.910 EUR ohne Umsatzsteuer für den Einsatz im Gemeindegebiet und zum Zwecke der Förderung der Unfallverhütung (s. d. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO) zukommen zu lassen.

 

Aufgrund der Überschreitung der Wertgrenze von 1.000,00 EUR muss die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung der Spende entscheiden.

 

Anlage:

Proforma Rechnung Rechn.-Nr. 122985 v. Firma Sierzega Elektronik GmbH

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Sachspende von der Firma Asperi GmbH in Form einer Geschwindigkeits-Anzeigetafel mit diversem Zubehör zu einem Wert von 1.910 EUR ohne Umsatzsteuer zum Zwecke der Förderung der Unfallverhütung anzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen

( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

Der Wert der Sachspende ist im Haushalt im Produkt 54100 (Gemeindestraßen) einnahmeseitig im Sachkonto 23159000 (Sonderposten aus Zuwendungen vom sonstigen privaten Bereich) sowie ausgabeseitig im Sachkonto 08200000 (Betriebs- und Geschäftsausstattungen) zu verbuchen.

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeisterin

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bürgerdienste

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung