Begründung:
Im Gutshaus Pölchow sollen zukünftig Räumlichkeiten zur gewerblichen Nutzung vermietet werden. Für die Nutzung der Räumlichkeiten in Teilbereichen des Gutshauses zu gewerblichen Zwecken ist gemäß des rechtskräftigen Vorbescheides der unteren Bauaufsichtsbehörde vom 19.05.2021 eine Nutzungsänderung im Zuge eines Genehmigungsverfahrens nach § 64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen.
Die Vorbereitung und Durchführung dieses Genehmigungsverfahrens ist mit Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 € verbunden. Die Kosten ergeben sich aus der Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung der erforderlichen Unterlagen zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens und werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Diese finanziellen Mittel stehen derzeit im Haushalt 2021 der Gemeinde nicht zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2022 können die Kosten aus der laufenden Bewirtschaftung des Gutshauses gedeckt werden unter der Voraussetzung, dass andere Maßnahmen zurückgestellt werden.
Anlagen keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
beschließt die Nutzungsänderung des OG des Gutshauses Pölchow im Zuge eines Genehmigungsverfahrens nach §
64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, um eine gewerbliche Vermietung der Räumlichkeiten für heilkundliche Berufe, rechts-,
wirtschafts- und steuerberatende Berufe, technische und naturwissenschaftliche
Berufe, kreative/kulturelle Berufe und für Gewerbetreibende, die ihren Beruf in
ähnlicher Art wie die vorgenannten freiberufliche Tätigkeiten ausüben, zu
ermöglichen.
Alternativbeschluss:
Die Gemeinde
beschließt die Nutzungsänderung des EG und des OG des Gutshauses Pölchow im Zuge eines Genehmigungsverfahrens nach §
64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern um eine gewerbliche Vermietung der Räumlichkeiten für heilkundliche Berufe, rechts-,
wirtschafts- und steuerberatende Berufe, technische und naturwissenschaftliche
Berufe, kreative/kulturelle Berufe, gastgewerbliche sowie Einzelhandelsberufe
und für Gewerbetreibende, die ihren Beruf in ähnlicher Art wie die vorgenannten
freiberufliche Tätigkeiten ausüben, zu ermöglichen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan des Folgejahres
Die Kosten werden aus der Bewirtschaftung gedeckt, welche ursprünglich für andere Maßnahmen (Modernisierung Sanitäranlagen EG) vorgesehen waren, die aber zurückgestellt werden können.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |