Beschluss über den Antrag der Nutzungsänderung über Teilbereiche des Gutshauses Pölchow

Betreff
Beschluss über den Antrag der Nutzungsänderung über Teilbereiche des Gutshauses Pölchow
Vorlage
VO/BV/50-0581/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Im Gutshaus Pölchow sollen zukünftig Räumlichkeiten zur gewerblichen Nutzung vermietet werden. Für die Nutzung der Räumlichkeiten in Teilbereichen des Gutshauses zu gewerblichen Zwecken ist gemäß des rechtskräftigen Vorbescheides der unteren Bauaufsichtsbehörde vom 19.05.2021 eine Nutzungsänderung im Zuge eines Genehmigungsverfahrens nach § 64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen.

 

Die Vorbereitung und Durchführung dieses Genehmigungsverfahrens ist mit Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 € verbunden. Die Kosten ergeben sich aus der Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung der erforderlichen Unterlagen zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens und werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Diese finanziellen Mittel stehen derzeit im Haushalt 2021 der Gemeinde nicht zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2022 können die Kosten aus der laufenden Bewirtschaftung des Gutshauses gedeckt werden unter der Voraussetzung, dass andere Maßnahmen zurückgestellt werden.

 

Anlagen keine

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde beschließt die Nutzungsänderung des OG des Gutshauses Pölchow im Zuge eines Genehmigungsverfahrens nach § 64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, um eine gewerbliche Vermietung der Räumlichkeiten für heilkundliche Berufe, rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe, technische und naturwissenschaftliche Berufe, kreative/kulturelle Berufe und für Gewerbetreibende, die ihren Beruf in ähnlicher Art wie die vorgenannten freiberufliche Tätigkeiten ausüben, zu ermöglichen.

 

 

Alternativbeschluss:

 

Die Gemeinde beschließt die Nutzungsänderung des EG und des OG des Gutshauses Pölchow im Zuge eines Genehmigungsverfahrens nach § 64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern um eine gewerbliche Vermietung der Räumlichkeiten für heilkundliche Berufe, rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe, technische und naturwissenschaftliche Berufe, kreative/kulturelle Berufe, gastgewerbliche sowie Einzelhandelsberufe und für Gewerbetreibende, die ihren Beruf in ähnlicher Art wie die vorgenannten freiberufliche Tätigkeiten ausüben, zu ermöglichen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan des Folgejahres

Die Kosten werden aus der Bewirtschaftung gedeckt, welche ursprünglich für andere Maßnahmen (Modernisierung Sanitäranlagen EG) vorgesehen waren, die aber zurückgestellt werden können.

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung