B-Plan Nr. 23 „Feuerwehr Zanderweg“, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Betreff
B-Plan Nr. 23 „Feuerwehr Zanderweg“, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/60-1435/2021
Aktenzeichen
III 111
Art
Beschlussvorlage

 

 

Begründung:

Mit Beschluss vom 06.08.2020 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehr am Zanderweg“ beschlossen.

Nach den durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte die Erstellung der Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslegung

§ 4 Abs. 2 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

 

Anlage:

Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehr am Zanderweg“ einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht (Stand November 2021)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt:

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 23 „Feuerwehr am Zanderweg“ wird in der vorliegenden Fassung vom November 2021 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans „Feuerwehr am Zanderweg“ mit der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
  4.  

 

Finanzielle Auswirkungen                   ( X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung