Begründung:
Mit Beschluss vom 06.08.2020 hat die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow die Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehr
am Zanderweg“ beschlossen.
Nach den durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte die Erstellung der
Entwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und
Anregungen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des
Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie der
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich
auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche
vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und
Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung
mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 2 BauGB -
öffentliche Auslegung
§ 4 Abs. 2 BauGB -
Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Anlage:
Entwurf des
Bebauungsplans „Feuerwehr am Zanderweg“ einschließlich Planzeichnung,
Begründung und Umweltbericht (Stand November 2021)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Kritzmow beschließt:
Finanzielle
Auswirkungen (
X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |