Beschluss über den Abschluss des neuen Überlassungsvertrages über den Gemeindesaal des Gutshauses

Betreff
Beschluss über den Abschluss des neuen Überlassungsvertrages über den Gemeindesaal des Gutshauses mit dem Gemeindeverein
Vorlage
VO/BV/50-0580/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der derzeitige Überlassungsvertrag wurde im Dezember 2013 geschlossen. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass dieser Vertrag nicht mehr zeitgemäß ist und einer Förderung des sozialen und kulturellen Lebens in der Gemeinde entgegensteht. Mit Abschluss des überarbeiteten und an die heutigen Gegebenheiten im Bereich der Vermietung an Dritte angepassten Vertrages wird dies erreicht.

 

Der vorliegende Entwurf des Vertrages berücksichtigt unter § 1 (2) ein jederzeitiges Selbstnutzungs-recht des Gemeindesaales für dringende, auch kurzfristige Termine der Gemeinde oder bei dringendem kurzfristigem Bedarf für dienstliche Zwecke der Gemeinde oder des Amtes Warnow-West, unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Umstände. Diese Form des Selbstnutzungsrechtes der Gemeinde gibt es so oder in ähnlicher Form auch in anderen amtsangehörigen Gemeinden und ist auch in dem derzeit noch bestehenden Vertrag in ähnlicher Form als Nutzungsvorrang enthalten. Seitens der Gemeinde musste dieses in den vorherigen Jahren nicht in Anspruch genommen werden, da selbst bei der Belegung des Saales durch Dritte immer erst eine Alternativen in Anspruch genommen wurde. Es wird daher empfohlen, den vorliegenden Vertrag mit dieser Klausel abzuschließen, da nur so unter besonderen Umständen eine Handlungsfähigkeit der Gemeinde sichergestellt werden kann.

Anlagen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Bürgermeisterin zu ermächtigen, den bestehenden Überlassungsvertrag mit dem Gemeindeverein über den Gemeindesaal des Gutshauses zu kündigen und den neuen Überlassungsvertrag nach dem vorliegenden Entwurf abzuschließen.

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, erstmals in Folgejahren

 Durch die Anpassung des Vertragswerkes werden durch die Vergaben Mehreinnahmen generiert.

 

 

 

 

 

_____________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung