Problembeschreibung/Begründung:
Der Ortswehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt. Da die letzte reguläre Wahl am 08.02.2016 stattfand, endet nun die Wahlzeit am 07.02.2022 und es muss neu gewählt werden.
Die Wahl soll auf der Jahreshauptversammlung der Ortswehr Schwaß, nächsten Jahres stattfinden.
Für die Position des Ortswehrführers wurde ein Wahlvorschlag der Kameraden eingereicht:
Martin Hallier
Nach § 12 Abs. 2 BrSchG unterliegt die Wählbarkeit folgenden Voraussetzungen:
Der
Kamerad muss |
Martin
Hallier |
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mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen
Feuerwehr angehören, |
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ist seit 29.09.2016 Mitglied in einer
Freiwilligen Feuerwehr, |
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die persönliche und fachliche Eignung für das
Amt besitzen, |
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Im Führungszeugnis befinden sich keine
Eintragungen; ebenfalls steht Herr Hallier für die freiheitlich demokratische
Grundordnung ein. |
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für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht
haben oder bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichten und |
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Gruppenführer: 25.09.2020 -
Leiter einer Feuerwehr: Verpflichtung zur
Absolvierung des Lehrganges bei Annahme der Wahl |
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das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
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Herr Hallier ist 40 Jahre alt. |
Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Kamerad die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar ist.
Die Wahl des Ortswehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1, Satz 3 BrSchG M-V in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).
Wird die Zustimmung Ihrerseits nicht erteilt, muss die Freiwillige Feuerwehr neue Wahlvorschläge erarbeiten.
Die Kameraden der Ortswehr Schwaß haben für die Funktion des stellvertretenden Ortswehrführers keinen Wahlvorschlag eingereicht, so dass diese Funktion ab 08.02.2022 unbesetzt ist.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Wahlvorschlag für die Funktion des Ortswehrführers der Ortswehr Schwaß und somit der Wahl zu.
Finanzielle
Auswirkungen
Keine
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachbereichsleiterin
Finanzverwaltung |