Problembeschreibung/Begründung:
„ Die Denkmale in der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen sind einzigartig und
unwiederbringlich.
Aus diesem Grunde sind sie zwingend schützenswert, wie in der Verordnung
über den
Denkmalbereich vom 20.06.2001 festgeschrieben.
Diese Verordnung ergibt sich aus dem Denkmalschutzgesetz
Mecklenburg/Vorpommern
vom 01.Juli 2012, §5 Abs. 3.“
Einige der Denkmale in der
Gemeinde sind akut in ihrer Existenz bedroht. Dieses betrifft in erster
Linie die Dreiseitenhöfe, insbesondere den „Hof Möller“ (Dorfstr. 10).
(Das grundsätzliche Einvernehmen
der Erbengemeinschaft Möller zu einer öffentlichen Nutzung liegt vor.)
In Wahrnehmung der Verantwortung
für die Erhaltung unseres unwiederbringlichen kulturellen Erbes und damit
Wertes der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, gilt es schnellstmöglich ein
kompetentes Planungsbüro zu beauftragen, um ein solches Konzept zur Rettung und
Erhaltung der Denkmale für unsere Gemeinde zu erstellen.
Laut aktueller Denkmalliste des
Landkreises Rostock, gilt dieses einschließlich des Gebäudes der „Heimatstube“
(Dorfstr. 41).
Eine Erweiterung auf
ortsbildprägende Gebäude muss geprüft werden.
Die Ergebnisse des
Planungskonzeptes zur Rettung/Erhaltung der Denkmale müssen in die
weiterführende und noch zu erarbeitende Fortschreibung der
Dorfentwicklungsplanung lt. Gemeindevertreterbeschluss vom 03.12.2020
einfließen.
Jedes Denkmal das verloren geht,
ist für immer verloren!
Die Vertreter der
Fraktion Bündnis für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen bitten die
Gemeindevertretung dem Antrag zuzustimmen.
Anlagen
Antrag der Fraktion Bündnis für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschlussvorschlag:
Es wird ein Planungsbüro mit der Erarbeitung eines Konzeptes
zur Rettung/Erhalt der Denkmale (Dreiseitenhöfe) der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen beauftragt.
Finanzielle
Auswirkungen
(+) Ja, erstmals in Folgejahren (Es ist nicht Bestandteil des Haushaltsplans 2022.)
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