Innenbereichsatzung Bliesekow, 1. Änderung, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
Innenbereichsatzung Bliesekow, 1. Änderung, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/40-0811/2021
Aktenzeichen
III 111
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das Änderungsverfahren für die Innenbereichssatzung Bliesekow wurde durchgeführt.

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Im Ergebnis der Behördenbeteiligung ist über Hinweise zur Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und zur Erhaltung gesetzlich geschützter Bäume zu entscheiden und außerdem ein Vorflutgewässer zu berücksichtigen, das den Änderungsbereich tangiert.

2 Bäume (Feldahorn) werden zur Erhaltung festgesetzt. Für eine außerdem betroffene Silberpappel wird von einer Erhaltungsfestsetzung abgesehen, weil dies aufgrund des Alters und Totholzanteils des Baums absehbar zu einem Konflikt mit der zugelassenen Ergänzungsbebauung führen kann. Zum Ausgleich des satzungsbedingten Eingriffs in das Landschaftsbild wurde ein Anpflanzgebot über eine Hecke festgesetzt. Der Eingriff in bestehende Biotopstrukturen wurde als geringfügig bewertet. Mangels Erheblichkeit besteht diesbezüglich deshalb keine Ausgleichsverpflichtung (§ 1a (3) BauGB).

In der Begründung zur Satzungsänderung wurde die bestehende Erschließungssituation zur Information und Berücksichtigung durch private Bauvorhaben dargelegt. Außerdem wurde eine Information über das Windeignungsgebiet Stäbelow und die hier nach BImSchG genehmigten Anlagen und ihre Emissionen ergänzt.

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem vorgelegten Entscheidungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden zuzustimmen (Anlage 1) und die Änderungssatzung am 08.12.2021 zu beschließen (Anlage 2, Anlage 3).

 

Anlagen:

  1. Abwägung
  2. Satzung
  3. Begründung

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

1.

Die zum Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow abgegebenen Stellungnahmen der Behörden wurden geprüft und werden gemäß Anlage 1 berücksichtigt.

2.

Aufgrund des § 34 (4) Nr. 3 des Baugesetzbuchs in der aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow gemäß Anlage 2. Die zugehörige Begründung wird gemäß Anlage 3 gebilligt.

3.

Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen                 ( X ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung