Begründung:
Das
Änderungsverfahren für die Innenbereichssatzung Bliesekow wurde durchgeführt.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung
wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Im Ergebnis der
Behördenbeteiligung ist über Hinweise zur Berücksichtigung der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und zur Erhaltung gesetzlich
geschützter Bäume zu entscheiden und außerdem ein Vorflutgewässer zu
berücksichtigen, das den Änderungsbereich tangiert.
2 Bäume (Feldahorn)
werden zur Erhaltung festgesetzt. Für eine außerdem betroffene Silberpappel
wird von einer Erhaltungsfestsetzung abgesehen, weil dies aufgrund des Alters
und Totholzanteils des Baums absehbar zu einem Konflikt mit der zugelassenen
Ergänzungsbebauung führen kann. Zum Ausgleich des satzungsbedingten Eingriffs
in das Landschaftsbild wurde ein Anpflanzgebot über eine Hecke festgesetzt. Der
Eingriff in bestehende Biotopstrukturen wurde als geringfügig bewertet. Mangels
Erheblichkeit besteht diesbezüglich deshalb keine Ausgleichsverpflichtung (§ 1a
(3) BauGB).
In der Begründung
zur Satzungsänderung wurde die bestehende Erschließungssituation zur
Information und Berücksichtigung durch private Bauvorhaben dargelegt. Außerdem
wurde eine Information über das Windeignungsgebiet Stäbelow und die hier nach
BImSchG genehmigten Anlagen und ihre Emissionen ergänzt.
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, dem vorgelegten Entscheidungsvorschlag zu
den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden zuzustimmen (Anlage 1) und die
Änderungssatzung am 08.12.2021 zu beschließen (Anlage 2, Anlage 3).
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
1. |
Die zum Entwurf der 1. Änderung der
Innenbereichssatzung Bliesekow abgegebenen Stellungnahmen der Behörden wurden
geprüft und werden gemäß Anlage 1 berücksichtigt. |
2. |
Aufgrund
des § 34 (4) Nr. 3 des Baugesetzbuchs in der aktuellen Fassung beschließt die
Gemeindevertretung die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow gemäß
Anlage 2. Die zugehörige Begründung wird gemäß Anlage 3 gebilligt. |
3. |
Die
1. Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow ist durch ortsübliche
Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Finanzielle
Auswirkungen ( X ) Ja, im
Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |