Begründung:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 b, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie die Begründung dazu, sind im Amt Warnow-West nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf die Internetseite des Amtes einzustellen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind über die öffentliche Auslegung zu informieren und gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Im Bauausschuss Papendorf wurde am 16.11.2021 beraten und für die Empfehlung der Beschlussfassung auf der Gemeindevertretersitzung am 30.11.2021 abgestimmt.
Anlage:
Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 9b mit Begründung, Bearbeitungsstand: 29.10.2021
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 b Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“ und den Entwurf der Begründung dazu.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 b einschließlich der Begründung öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Anlagen sind Bestandteil
dieses Beschlusses.
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |