Begründung:
Der Grundstückseigentümer hat die Übernahme aller Kosten schriftlich zugesichert, so entstehen der Gemeinde keine Kosten. Im Bauausschuss Papendorf wurde am 16.11.2021 beraten und für die Empfehlung der Beschlussfassung auf der Gemeindevertretersitzung am 30.11.2021 abgestimmt.
Anlage: Städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt den Städtebaulichen
Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der
Bebauungsplanänderung entstehenden Kosten durch den Investor als Direktvertrag,
siehe Anlage Städtebaulicher Vertrag.
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |