Problembeschreibung/Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kritzmow zum
31. Dezember 2017 i. d. F. vom 30.08.2021 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.08.2021 der
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow empfohlen, den Bürgermeister für das
Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.
Während der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.10.2021
erklärte sich der Bürgermeister beim Beschluss über die Entlastung des
Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 für befangen. Der Sohn des
Bürgermeisters, ebenfalls ein Mitglied der Gemeindevertretung, beteiligte sich
an der Abstimmung. Aufgrund des Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot nach § 24
Abs. 1 Nr. 1 KV M-V wurde dem Beschluss Nr. 53-13/21 durch den Bürgermeister
widersprochen. Die Gemeindevertretung muss über die Angelegenheit erneut
beschließen.
Anlagen
keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow entlastet gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV
M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |